Öffnungszeiten

Bei Besuch des Gerichts ist folgendes zu beachten:

Zur Sicherung des Amtsgerichts werden Einlasskontrollen durchgeführt. Für die damit verbundenen Erschwernisse wird um Verständnis gebeten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrer Sicherheit. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, wird gebeten, möglichst rechtzeitig zu erscheinen. Bitte halten Sie für die Identitätsüberprüfung einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass, etc.) bereit. Besucherinnen und Besucher werden darüber hinaus gebeten, ihre Ladung mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Gegebenenfalls sind Anwalts- bzw. Dienstausweise an der Einlasskontrolle unaufgefordert vorzuzeigen.
Gegenstände, die für tätliche Angriffe oder für Störungen der Gerichtsverhandlungen missbraucht werden können, dürfen nicht in das Gebäude gebracht werden.

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Sprechzeiten der Geschäftsstelle

Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Zu den oben genannten Zeiten können Berechtigte in den Geschäftsstellen Akteneinsicht nehmen. Eine telefonische Anmeldung wird auch hier empfohlen, um sicherzustellen, dass die Akten bereitliegen.
Hinweise zu stattfindenden Sitzungen finden Sie an den jeweiligen Sitzungssälen.

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Sprechzeiten für Erbausschlagungen

Montag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Dienstag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Mittwoch keine Sprechstunde
Donnerstag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Zur Vermeidung von Wartezeiten und zur Verbesserung unseres Bürgerservices werden Erbausschlagungserklärungen nur nach Terminvereinbarung beurkundet.
Sofern zum Termin mehr als 4 volljährige Personen erscheinen, wird um die Buchung mehrerer Termine (pro vier Personen) gebeten.

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Sprechzeiten der Infostelle

Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Spätsprechstunde zusätzlich für Berufstätige:
Donnerstag von 15.00 bis 18.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass in der Spätsprechstunde keine Erbausschlagungen möglich sind.

Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter erteilen Ihnen Auskünfte und beantworten Ihre Fragen z.B. zum Verfahren oder von Ihnen beabsichtigten Anträgen. Vordrucke und Formulare erleichtern Ihnen die Antragstellung.

Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Rechtsberatung wegen des gesetzlichen Verbots nicht zulässig ist und daher auch nicht stattfinden kann.

Die Vordrucke und Formulare können Sie vor Ort ausfüllen, wenn Sie die notwendigen Angaben und Unterlagen verfügbar haben. Sie können diese auch mitnehmen und zu Hause ausfüllen. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Vordrucke und Formulare herunterzuladen, auszudrucken und ausgefüllt an das Amtsgericht Lichtenberg zu senden.

In der Infostelle können Erklärungen zum Austritt aus einer Religionsgemeinschaft zu Protokoll gegeben werden, wenn sich der Wohnsitz des Betroffenen im entsprechenden Amtsgerichtsbezirk befindet. Die Gebühr beträgt 30.- €

Bei Erklärungen zum Austritt aus einer Religionsgemeinschaft (Kirchenaustritt) ist ein deutscher Personalausweis, bei einem Pass zusätzlich die Anmeldebestätigung vorzulegen. Verheiratete, Geschiedene oder Verwitwete müssen zusätzlich das Familienbuch bzw. die Heiratsurkunde oder das Scheidungsurteil mitbringen. Die Lohnsteuerkarten werden hinsichtlich des Austritts aus der Religionsgemeinschaft nicht vom Amtsgericht geändert, sondern ausschließlich vom zuständigen Finanzamt.

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Sprechzeiten der Rechtsantragsstelle

Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Spätsprechstunde zusätzlich für Berufstätige:
Donnerstag von 15.00 bis 18.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass in der Spätsprechstunde keine Erbausschlagungen möglich sind.

Die Stellung eines Antrages oder die Erhebung einer Klage erfolgt schriftlich. Formulare hierfür liegen in der Info-Stelle bereit. Die Rechtsantragstelle hilft lediglich bei der Aufnahme von sachgerechten Anträgen und Klagen. Antrags- und Klagebegründungen werden nur in angemessenem Umfang niedergeschrieben.

Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Rechtsberatung wegen des gesetzlichen Verbots nicht zulässig ist und daher auch nicht stattfinden kann. Rechtsberatung ist Aufgabe der Rechtsanwaltschaft.

Bürger mit geringem Einkommen können sich von einem Rechtsanwalt ihrer Wahl gegen eine Beratungsgebühr von 15 EURO, die bei Mittellosigkeit erlassen werden kann, beraten lassen.

Jugendliche im Alter von 16 bis 21 Jahren mit geringem Einkommen / wenig Geld können eine kostenlose Rechtsberatung beim Berliner Anwaltsverein erhalten.

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Sprechzeiten der Gerichtszahlstelle

Dienstags und Donnerstags von 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr

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Sprechzeiten der Gerichtvollzieherverteilerstelle

Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr