Über das Thema Tod und Bestattung wird nicht gerne gesprochen und doch wird jede/r von uns irgendwann einmal mit dem Tod eines nahen Angehörigen, von Verwandten oder Freunden konfrontiert sein. In einem solchen Fall müssen eine Reihe von Formalitäten erledigt werden.
So muss eine ärztliche Leichenschau durchgeführt werden, der Sterbefall muss beim Standesamt angezeigt und für die Bestattung ein Bestattungsschein beantragt werden, ggf. ist auch ein Leichenpass erforderlich. Darüber hinaus stellt sich die Frage nach der Art und dem Ort der Bestattung.
Die folgenden Informationen sollen Ihnen helfen, sich in einem solchen Fall zurechtzufinden. Alle Fragen, die zwischen dem Zeitpunkt des Todes und dem Zeitpunkt der Bestattung beim Umgang mit Leichen rechtlich bedeutsam sind, sind in den folgenden Rechtssetzungen des Landes Berlin geregelt:
Das Gesetz über das Leichen- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz)
vom 2. November 1973 (GVBl. S. 1830), zuletzt geändert durch Viertes Gesetz zur Änderung des Bestattungsgesetzes vom 19. Mai 2004 (GVBl. S. 215) enthält insbesondere die Regelungen über
- die Leichenschau (§§ 3 - 8),
- die Behandlung und Beförderung von Leichen (§§ 9 - 14) und
- die Bestattung (§§ 15 - 23).
Die Verordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (DVO-Bestattungsgesetz)
vom 22. Oktober 1980 (GVBl. S. 2403), zuletzt geändert durch Gesetz vom, 30. 3. 2006, (GVBl. S. 300) enthält Regelungen über
- die erforderlichen Formulare (Leichenschauschein, Bestattungsschein, Leichenpass) (§§ 1 - 9),
- die Behandlung und Beförderung von Leichen (§§ 10 - 18),
- die Anforderungen an Leichenhalle und ihre Überwachung (§§ 19 - 22),
- die Aufbewahrung und den Versand von Aschen Verstorbener (§§ 23 - 28).
Das Gesetz zur Regelung des Sektionswesens (Sektionsgesetz)
vom 18. Juni 1996, Neugefasst durch Gesetz vom 24. 7. 2001 (GVBl. S. 302), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. 10. 2001 (GVBl. 540), enthält die bei beabsichtigter Sektion zu beachtenden Regelungen.
Weitere Informationen über personenstandsrechtliche sowie melderechtliche Fragen erhalten Sie bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, die für die ministeriellen Grundsatzangelegenheiten auf diesen Rechtsgebieten zuständig ist. Informationen über die Beurkundung von Sterbefällen erhalten sie beim Standesamt Berlin. Dort finden sie auch Informationen über die Standorte der bezirklichen Standesämter. Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
ist für beide Länder die zentrale Dienstleistungseinrichtung auf dem Gebiet der amtlichen Statistik. Dort werden die amtlichen Daten über Geburten, Sterbefälle und Todesursachen erfasst und veröffentlicht.
Informationen über die Berliner Friedhöfe (mit den Ehrengrabstätten) und über sonstige Begräbnisplätze erhalten Sie bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
, die für die Angelegenheiten des Friedhofswesens zuständig ist. Dort erhalten sie auch Informationen über Ansprechpartner der bezirklichen Friedhofsverwaltungen
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