Direkt zum Inhalt der Seite springen

Der Krankenhausplan

Bundesrechtlich vorgeschrieben (§ 6 Krankenhausfinanzierungsgesetz - KHG) ist, dass die Bundesländer Krankenhauspläne aufstellen. Ziel dieser Pläne ist es, eine patienten- und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung im jeweiligen Bundesland mit leistungsfähigen und wirtschaftlichen Krankenhäusern sicherzustellen. In Berlin wird der Krankenhausplan in enger Abstimmung mit allen an der Krankenhausversorgung Beteiligten für einen mehrjährigen Zeitraum aufgestellt und fortgeschrieben. Rechtlich verbindlich werden die im Krankenhausplan getroffenen Festlegungen erst, wenn sie dem Krankenhausträger mittels eines so genannten Feststellungsbescheides übermittelt wurden und der Bescheid Bestandskraft erlangt (was bedeutet, dass das Krankenhaus keine Rechtsmittel gegen den Bescheid eingelegt hat).

Im Krankenhausplan werden Feststellungen getroffen über:
  • wichtige gesundheitspolitische Ziele und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Krankenhäuser,
  • die voraussichtliche Bedarfsentwicklung und erforderliche Veränderungen der benötigten Kapazitäten in den Krankenhäusern,
  • den medizinischen Versorgungsauftrag der Krankenhäuser
  • die Entwicklung der mit den Krankenhäusern verbundenen Ausbildungsstätten für medizinisches Fachpersonal.
Die Krankenhäuser, die neben den in Berlin vorhandenen Universitätskliniken(Externer Link) als bedarfsnotwendig anerkannt und in den Landeskrankenhausplan aufgenommen werden, haben einen Anspruch auf öffentliche Investitionsförderung nach Maßgabe des Berliner Landeshaushaltes. Durch diese öffentlichen Mittel und durch die von den Krankenkassen zu vergütenden Krankenhausleistungen wird eine bedarfs- und leistungsgerechte Krankenhausversorgung finanziert. mehr

Ist ein Krankenhaus in den Krankenhausplan aufgenommen, müssen sich Krankenkassen und Krankenhäuser über die Vergütung der Behandlungskosten für gesetzlich Versicherte verständigen.
Die Krankenhausplanungen der Länder Berlin und Brandenburg werden eng miteinander abgestimmt.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Rechtliche Grundlagen zur Krankenhausplanung

Im Rahmen der Krankenhausplanung veröffentlicht die Senatsverwaltung Fallzahlen der Berliner Krankenhäuser zu ausgewählten Behandlungen. Dieser Leistungsvergleich (Datengrundlage 2010) kann unter Wer macht was wie oft! eingesehen werden.

Der Krankenhausplan 2010 ist verbindliche Planungsgrundlage bis zum Jahr 2015. Mit Ablauf der offiziellen Auslegungsfrist wurde die letzte Hürde genommen. Jetzt wird der Plan mit Feststellungsbescheiden für jedes einzelne Krankenhaus rechtsgültig umgesetzt.

Der Text kann kostenfrei unter Dokumente heruntergeladen werden.

Kontakt Formular

Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales
Dienstgebäude
Oranienstr. 106
10969 Berlin

Telefon (030) 9028-0
Telefax (030) 9028-2056

Hotline-Kinderschutz(Externer Link)

Logo Hotline-Kinderschutz
Rund um die Uhr für Sie erreichbar:
Tel.: (030) 61 00 66