Vorrangige Aufgabe des KJGD ist es, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen und zu fördern, um allgemeine und individuelle Gesundheitsgefährdungen zu erkennen, zu mildern oder zu beseitigen. Dadurch sollen mögliche Entwicklungsbeeinträchtigungen vermieden und Erkrankungen frühzeitig diagnostiziert werden (primäre Prävention). Darüber hinaus kann der KJGD bei bereits entstandenen Fehlentwicklungen gezielt unterstützen (sekundäre Prävention) und Hilfen vermitteln (tertiäre Prävention).
Die primäre Prävention umfasst also Maßnahmen, die der Erhaltung der Gesundheit dienen, solange noch keine Krankheit vorliegt. Dazu zählen Gesundheitserziehung, Impfwesen, Aufklärungs- und Beratungsangebote an Schüler, Eltern, pädagogische Fachkräfte und ggf. weitere Bezugspersonen.
Die sekundäre Prävention beinhaltet Früherkennung von Gesundheitsschäden (die Krankheit bereits zu entdecken, wenn der bzw. die Betroffene oder - in diesem Fall Eltern bei ihrem Kind - noch keine Symptome oder Anzeichen einer Störung wahrnehmen) und die daraus folgenden Therapieempfehlungen.
Im Rahmen der tertiären Prävention bietet der KJGD bei Entwicklungsverzögerungen bzw. Behinderungen verschiedene Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB V, SGB VIII, SGB IX, SGB XII ff.) an, die sowohl im KJGD selbst oder auf dessen Vermittlung von anderen Einrichtungen erbracht werden.
Einmal jährlich führt der KJGD in den Berliner Tageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen altersspezifische Reihenuntersuchungen durch, soweit die sorgeberechtigten Eltern ihre schriftliche Einwilligung erklärt haben.





