Im Land Berlin werden die freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung gem. § 61 Nr. 1 und 2 StGB im Krankenhaus des Maßregelvollzugs (KMV) vollzogen. Das KMV wurde zum 1.8.1996 als nachgeordnete Einrichtung der damaligen Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales gegründet und ist seit 1.1.2001 ein Krankenhausbetrieb des Landes Berlin, der nach wie vor der zuständigen Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales nachgeordnet ist.
Das KMV hat 499 ordnungsbehördlich genehmigte Betten in vier Teilvollzugsabteilungen an zwei Standorten.
Die Besonderheit des "Modells" des Berliner Krankenhauses des Maßregelvollzugs ist, dass nur die für die Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben verfassungsrechtlich unbedingt erforderlichen Aufgaben, also insbesondere die Arbeit am Patienten, in öffentlicher Hand verblieben sind.
Alle sonstigen Leistungen werden nahezu ausschließlich privatrechtlich von Dritten gegen Entgelt "eingekauft".
Die gesamten Aufwendungen betragen in 2010 € 44.700.000,- für 649 Patienten (Stand 31.12.2010).
Die Krankenhausleitung besteht aus dem Ärztlichen Leiter Hr. Bayerl, dem Pflegedienstleiter Hr. Keding und dem Geschäftsleiter Hr. Kintzel, dem eine Verwaltung mit 3,5 Stellen zuarbeitet. Ärztlicher Leiter und Pflegedienstleiter nehmen gleichzeitig ihre Aufgaben in der jeweiligen Teilvollzugsabteilungsleitung wahr.
Für Fragen interessierter Bürger ist unter der Telefonnummer 030 90198 5702 ein Bürgertelefon eingerichtet.
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