Montag
Informationen des Landes Berlin für Geflüchtete aus der Ukraine
Befreiung Rundfunkbeitrag
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag erfolgen. Der Antragsteller hat die Voraussetzungen für die Befreiung durch Vorlage des Bewilligungsbescheides über Leistungen nach dem SGB II nachzuweisen. Der Antrag ist an die für die Erhebung des Rundfunkbeitrages zuständige Landesrundfunkanstalt zu stellen.
Weiterführende Informationen und entsprechende Anträge finden Sie auf der Internetseite:
Öffnungszeiten
-
08:00 – 12:30 Uhr
-
Dienstag
08:00 – 12:30 Uhr
-
Mittwoch
nur terminierte Beratung
-
Donnerstag
08:00 – 12:30 Uhr
(14:00 – 18:00 Uhr nur für Berufstätige) -
Freitag
08:00 – 12:30 Uhr
Kontakt
- Tel.: (030) 5555 34 2222
- Fax: (030) 5555 34 6899
- E-Mail E-Mail an das Jobcenter Berlin Pankow
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S Landsberger Allee
- S8
- S41
- S42
- S85
- S41
-
S Landsberger Allee
-
Bus
-
Tram
-
Oderbruchstr.
- M5
- M6
-
Oderbruchstr.