Jugend- und Auszubildendenvertretungen der Senatsverwaltung

Jugend- und Auszubildendenvertretungen werden in jeder ausbildenden Dienststelle der Berliner Hauptverwaltung mit mehr als fünf Auszubildenden oder Anwärtern_innen unter 27 Jahren gebildet. Sie bilden die Interessenvertretung der Auszubildenden dieser Dienststelle.

Hinweis
Aufgeführte Links können teilweise nur intern genutzt werden.