Informationen zum Gewerbezentralregister

In bestimmten Fällen (z.B. im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen) wird von Unternehmen gefordert, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen.

Im Gewerbezentralregister sind die negativen Eintragungen von Unternehmen (Bußgeldentscheidungen, Gewerbeuntersagungen) enthalten, im Gewerberegister der eAuskunft sind dagegen nur die in Berlin aktiven Unternehmen aufgeführt. Daher können Sie diese GZR-Auskünfte nicht über die eAuskunft sondern nur beim Bundesamt für Justiz in Bonn (https://www.bundesjustizamt.de/DE/Home/homepage_node.html) erhalten.

Wenn Sie eine GZR-Auskunft über sich als natürliche Person beantragen wollen, wenden Sie sich bitte hierfür an eines der Berliner Bürgerämter (https://service.berlin.de/standorte/buergeraemter/). Es muss nicht das Bürgeramt des Betriebssitzes sein, sondern kann frei in Berlin gewählt werden. Die GZR-Auskunft können Sie dort auch ohne einen Termin beantragen.

Falls Sie für eine juristische Person die GZR-Auskunft benötigen, nimmt das für den Betriebssitz zuständige Ordnungsamt (https://service.berlin.de/standorte/ordnungsaemter/) den Antrag entgegen.

Es entstehen Kosten für die Auskunft in Höhe von 13 EUR.

Sie können diese Auskunft auch beim Bundesamt für Justiz online beantragen: https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ Allerdings benötigen Sie dafür den neuen Personalausweis mit Kartenlesegerät.

Weiterführende Informationen zum Gewerbezentralregister finden Sie auf unserer Service-Seite https://service.berlin.de/dienstleistung/327835/.