Praktika

Ferienpraktikum für Jurastudentinnen und -studenten

Das in der Regel vierwöchige Pflichtpraktikum gemäß § 6 des Gesetzes über die Ausbildung von Juristinnen und Juristen im Land Berlin in Verbindung mit § 2 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristinnen und Juristen im Land Berlin kann im Rahmen eines Basispraktikums absolviert werden. Dieses wird von der Senatsverwaltung der Justiz des Landes Berlin organisiert und bietet u.a. die Möglichkeit, eine Woche in der Berliner Arbeitsgerichtsbarkeit zu verbringen. Weitere Informationen zum Basispraktikum und zu den Bewerbungen finden Sie hier.

Betriebspraktikum für Schülerinnen und Schüler

Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I bieten wir ein zweiwöchiges Praktikum in unserem Hause an. Die Praktikanten/innen lernen dabei mehrere Bereiche des Gerichts (die gemeinsame Briefannahme-und Absendestelle, die Rechtsantragsstelle, eine Geschäftsstelle, die Arbeit von Rechtspfleger/innen und Richter/innen sowie des Archivs) kennen.

Aufgrund der begrenzten Anzahl an vorhandenen Plätzen können Bewerbungen nur vereinzelt berücksichtigt werden.

Kontakt

Für eine Bewerbung zu einem der vorgenannten Praktika senden Sie bitte eine Anfrage schriftlich an
Der Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg
Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin
oder per E-Mail an vorzimmer@larbg.berlin.de

Arbeitsgericht Berlin

Sprechzeiten: 09:00 bis 11:00 Uhr