Gemeinsam durch die Energiekrise - Fragen und Antworten

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Energieversorgungssicherheit

  • Ist die Energieversorgung sicher?

    Die Gasversorgung in Deutschland ist in Deutschland sicher.

  • Sollte ich mich auf eine Energiekrise vorbereiten?

    Private Haushalte gehören zu sogenannten geschützten Kunden in der Gasversorgung. Daher ist sehr unwahrscheinlich, dass sie von verpflichtenden Abschaltungen der Gasversorgung betroffen sein werden. Grundsätzlich ist unsere Gesellschaft in hohem Maße auf eine sichere Gas- und Stromversorgung angewiesen. Wenn der Strom ausfällt, funktionieren beispielsweise die Heizung, der Computer, der Herd und das Licht nicht mehr. Stromausfälle sind nicht ungewöhnlich. Sie beschränken sich in der Regel aber auf sehr kurze Zeiträume.

    Krisenvorsorge im privaten Bereich ist dennoch sinnvoll. Sie hilft dabei, Ausfälle der Versorgung ein Stück weit zu überbrücken, ohne sofort auf Hilfe angewiesen zu sein.

  • Wie bereite ich mich auf einen längeren Gas- oder Stromausfall vor?

    Im Haushalt sollte genug Wasser und Nahrung vorhanden sein. Gleichzeitig sind Taschenlampen mit Batterien sowie eine griffbereite Tasche mit den wichtigsten Dokumenten und lebensnotwendigen Medikamenten sinnvoll. Empfehlenswert ist außerdem ein batteriebetriebenes Radio.

    Auf der Internetseite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe können Sie sich informieren, wie man sich auf Stromausfälle und Katastrophen vorbereiten kann. Dort finden Sie z. B. Vorschläge für Notvorräte.

    Damit Sie im Krisen- bzw. Katastrophenfall rechtzeitig gewarnt sind, sollten Sie eine Warn-App auf Ihrem Handy installieren. Die App „KATWARN “ des Fraunhofer-Instituts für Offene Kommunikationssysteme und die App „NINA “ des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sind für Android und Apple verfügbar und warnen die Bevölkerung in Notfällen.

  • Ich befinde mich in häuslicher Pflege. Wie kann ich mich auf einen Stromausfall vorbereiten?

    Ein (kurzer oder langer) Stromausfall kann für bestimmte Menschen besonders kritisch sein. Dazu gehören v.a. Menschen, die sich in häuslicher Pflege befinden und von elektrischen Hilfsmitteln wie Beatmungsgeräten oder Absauggeräten abhängig sind. Dieser Personenkreis ist bei keiner staatlichen Institution zentral und vollständig registriert und kann daher im Ereignisfall nicht automatisch kontaktiert oder evakuiert werden. Menschen in häuslicher Pflege bzw. ihre Angehörigen sind angehalten, private Vorsorgemaßnahmen zu treffen, um im Falle eines Stromausfalls vorbereitet zu sein.

    Stromausfälle sind in Berlin selten und in der Regel nur von kurzer Dauer. Dennoch kann es in Ausnahmefällen zu einer längeren Stromunterbrechung kommen, beispielsweise aufgrund eines plötzlich eintretenden Schadenereignisses. Auch technisch erforderliche Abschaltungen auf Anweisung des Übertragungsnetzbetreibers können nicht vollständig ausgeschlossen werden. Wir empfehlen daher, dass insbesondere Menschen in häuslicher Pflege eigenverantwortlich Vorsorge treffen, um auf die Überbrückung eines auch längeren Zeitraums ohne Strom vorbereitet zu sein. Die Akkukapazitäten der lebensnotwendigen elektrischen Hilfsmittel sollten überprüft und bei Bedarf Stromerzeuger oder Powerbanks angeschafft werden. Zudem sollten Betroffene sich mit ihrem Umfeld über mögliche Szenarien und den Umgang damit austauschen. Sofern ein ambulanter Pflegedienst in die Versorgung der Pflegebedürftigen in der Häuslichkeit eingebunden ist, kann dieser beratend in die Krisenvorsorge eingebunden werden.

    Weitere Informationen zur Vorbereitung auf Stromausfälle, z.B. für Notvorräte, bietet die Internetseite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

  • Was ist der Notfallplan Gas?

    Der Notfallplan Gas regelt die Gasversorgung in Deutschland in Krisensituationen. Er sieht mehrere Stufen vor. Die Frühwarnstufe wird ausgerufen, wenn Hinweise auf ein Ereignis vorliegen, das zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgung führen könnte. Die Alarmstufe wird ausgelöst, wenn eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, die eine erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage verursachen kann. Zu diesem Zeitpunkt kann der Markt die Störung oder Nachfrage bewältigen. Es folgt die Notfallstufe: Die Lage ist so kritisch, dass der Staat in den Markt eingreift.

    Die Ausrufung der Frühwarn- und Alarmstufe erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, die Notfallstufe hingegen wird durch die Bundesregierung ausgerufen. Derzeit gilt die Alarmstufe.

  • Was bedeutet das Ausrufen der Alarmstufe für mich?

    Das Ausrufen der Alarmstufe hat keine direkten Auswirkungen auf die Gasversorgung für Privatkund:innen. Haushalte können weiterhin mit Gas heizen, kochen und ihr Wasser erwärmen. Dennoch ist es wichtig, beim alltäglichen Verbrauch von Strom und Wärme im Rahmen der eigenen Möglichkeiten sparsam zu sein und so einen Beitrag zur Versorgungssicherheit zu leisten. Die Rechnung ist einfach: Was jetzt nicht verbraucht wird, steht später zur Verfügung.

  • Was passiert in einer Gasmangellage?

    Gilt die Notfallstufe, agiert die Bundesnetzagentur als sogenannter Bundeslastverteiler. Das bedeutet, dass die Behörde in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern über die Verteilung von Gas innerhalb Deutschlands entscheidet. Ziel ist es dabei, den „lebenswichtigen Bedarf“ an Gas zu gewährleisten.

    Sollte eine nationale Gasmangellage eintreten, sind alle Gasverbraucher:innen dazu aufgerufen, den Anteil ihres Gasverbrauchs zu verringern, der nicht lebenswichtig ist. Das betrifft geschützte Kund:innen wie Krankenhäuser oder Kitas ebenso wie nicht geschützte Kund:innen wie die Industrie. Der lebenswichtige Bedarf von nicht geschützten Kund:innen ist jedoch eng umrissen.

    Auch in diesem Fall wird Ihre Heizung nicht abgestellt, sondern es werden Maßnahmen getroffen, um die Gasversorgung bestmöglich zu gewährleisten. Daher ist es auch in einer Gasmangellage nicht ratsam, individuell auf elektrische Heizgeräte zurückzugreifen. Werden zu viele elektrische Heizungen parallel genutzt, könnten sie die Stromnetze überlasten.

  • Wie hoch ist das Risiko eines Stromausfalls?

    Stromausfälle sind nicht ungewöhnlich, beschränken sich aber in der Regel auf sehr kurze Zeiträume. Viele Stromausfälle nehmen die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht wahr. Ursache können beispielsweise Beschädigungen von Leitungen durch Bauarbeiten sein.

    Unterbrechungen der Stromversorgung gehören zum Alltag im Netzbetrieb. Diese treten in Deutschland im internationalen Vergleich sehr selten auf. Das deutsche Stromnetz ist weltweit eines der zuverlässigsten. Im Durchschnitt war jeder Berliner Stromkunde im Jahr 2021 für 8,3 Minuten ohne Strom. Dieser Wert liegt deutlich unter dem bundesweiten Wert von 12,7 Minuten.

  • Wie verhalte ich mich bei einem Stromausfall?

    Bitte prüfen Sie zunächst, ob die Ursache bei Ihnen im Haushalt liegt. Dafür schauen Sie bitte im Sicherungskasten von Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung, ob eine Sicherung oder der FI-Schutzschalter ausgelöst hat. Diese können beispielsweise durch ein defektes Elektrogerät oder andere Fehlerquellen im Haushalt ausgelöst worden sein. Konnten Sie die Fehlerquelle in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus identifizieren, wenden Sie sich bitte an eine:en Elektroinstallateur:in Ihres Vertrauens. Können Sie dies ausschließen und finden Sie die Ursache für den Stromausfall nicht in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus, kontaktieren Sie bitte Ihren zuständigen Verteilungsnetzbetreiber. In Berlin ist dies die Stromnetz Berlin GmbH.

    Die Störungshotline von Stromnetz Berlin ist rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche erreichbar. Die zugehörige Telefonnummer lautet: 0800 211 25 25. Ein Anruf unter dieser Nummer ist kostenfrei.

    Störungen der Stromversorgung werden zeitnah sowohl auf der Webseite von Stromnetz Berlin als auch über den X-Kanal (vromals Twitter) @stromstoerung kommuniziert.

  • Was versteht man unter einem Blackout bzw. Brownout?

    Als Blackout wird ein unkontrollierter Ausfall der Stromversorgung bezeichnet, der größere Teile des Verbundnetzes betrifft. Ein Blackout entsteht grundsätzlich nicht durch mangelnde Energieversorgung, sondern durch schwerwiegende Störungen und Fehler im Netzbetrieb. Der kontrollierte Eingriff in die Stromversorgung wird hingegen Brownout genannt. Hierbei werden Stromnetze regional und zeitlich begrenzt abgeschaltet, um eine flächige Unterversorgung zu vermeiden. Mit beiden Szenarien ist derzeit nicht zu rechnen.

  • Wie bleibt die Stromversorgung in Berlin stabil?

    Die beste Vorsorge ist die, dafür zu sorgen, dass es zu keiner temporären Überlastung des Stromnetzes kommt. Grundsätzlich gilt: Eine Überlastung tritt ein, wenn die Auslastung eines Netzwerks seine Kapazität überschreitet. In der derzeitigen Lage ist die Stromversorgung nicht akut gefährdet. Dennoch sollte jede:r Strom sparen, denn dies hilft, den Verbrauch von Gas für die Stromerzeugung zu senken. Möglichkeiten zum Stromsparen im Alltag gibt es viele, z. B. durch den Einsatz von LED-Lampen, Verzicht auf Standby bei elektronischen Geräten oder den Kauf stromsparender Geräte. Weitere Tipps und Hinweise finden Sie direkt auf der Seite des Berliner Energieportals.

    Bei einer drohenden Überlastung des Netzes kann eine temporär und räumlich begrenzte Abschaltung notwendig sein. Es handelt sich dann um eine vorbeugende Maßnahme, die der Netzbetreiber vornehmen muss, um zu verhindern, dass das Netz durch Überlastung beschädigt wird. Es ist ein sehr unwahrscheinliches Szenario, aber auch auf dieses müssen Netzbetreiber vorbereitet sein und genau das tut die Stromnetz Berlin GmbH.

    Auf dem Berliner Stadtgebiet sind ca. 36.000 Kilometer Stromkabel verlegt. Das Stromnetz kann man sich wie eine Aneinanderreihung von Waben vorstellen: Müsste eine Wabe wegen drohender Überlastung kurzzeitig abgeschaltet werden, könnten die anderen Waben weiterhin mit Strom versorgt werden.

  • Darf ein Netzbetreiber den Strom abschalten?

    Der Netzbetreiber ist in Ausnahmesituationen dazu berechtigt, gezielte Stromabschaltungen vorzunehmen, um die Stabilität des Netzes zu gewährleisten. Denn die Netzbetreiber haben die Aufgabe, die Stabilität ihres Netzes jederzeit aufrecht zu erhalten und so die Versorgung der Kund:innen zu sichern.

Energieschulden

  • Was kann ich bei Schulden aus Energierechnungen tun?

    Wenden Sie sich schnellstmöglich an eine anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle in Ihrem Stadtbezirk.

    Darüber hinaus bietet die Verbraucherzentrale Berlin eine kostenlose Energieschuldenberatung und eine Servicehotline Energierecht an. Diese ist dienstags von 10 bis 13 Uhr unter der Nummer 030 214 85 200 erreichbar.

    Wenn Sie Sozialhilfe oder Bürgergeld bekommen, sollten Sie sich außerdem an Ihr Sozialamt und an Ihr Jobcenter wenden.

    Wenn Sie bereits eine Sperrankündigung für Strom oder Heizung erhalten haben oder die Energiesperre bereits verhängt wurde, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine einmalige Leistung aus dem Härtefallfonds Energieschulden erhalten. Alle genannten Stellen werden Sie auch zur Antragstellung beim Härtefallfonds beraten.

  • Wo erhalten Personen finanzielle Hilfe, wenn sie ihre Heizkostenabrechnung oder Heizkostennachforderung nicht bezahlen können?

    Wenn Sie Ihre Heizkostenabrechnung oder -nachforderung aufgrund der gestiegenen Preise nicht bezahlen können, gilt:

    • Für Personen mit geringem Einkommen: Wenden Sie sich an das Jobcenter und beantragen Sie Leistungen nach SGB II (Bürgergeld). Auch wenn Ihr Einkommen üblicherweise Ihren Bedarf abdeckt und Sie daher keinen dauerhaften Anspruch auf Leistungen haben, kann eine hohe Heizkostenabrechnung bzw. -nachforderung einen einmaligen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe begründen. Wichtig ist, dass Sie den Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für einen einzelnen Monat bis zum Ablauf des dritten Monats nach dem Fälligkeitsmonat stellen. Das Jobcenter prüft, ob die Kosten bzw. Ihr Verbrauch angemessen sind und ob Sie aufgrund Ihres Einkommens ein Anspruch auf Leistungen haben.
    • Für Personen mit geringer Rente: Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Bezirks und beantragen Sie Leistungen nach SGB XII (Sozialhilfe/Grundsicherung). Auch wenn Ihre Rente üblicherweise Ihren Bedarf abdeckt und Sie daher keinen dauerhaften Anspruch auf Grundsicherung haben, kann eine hohe Heizkostenabrechnung bzw. -nachforderung einen einmaligen Anspruch auf Grundsicherung begründen. Wichtig ist, dass Sie den Antrag auf Grundsicherung in dem Monat stellen, in welchem die Nachzahlung fällig ist. Das Sozialamt prüft zunächst, ob die Kosten bzw. Ihr Verbrauch angemessen sind und ob Sie aufgrund Ihres Einkommens ein Anspruch auf Leistungen haben.
  • Warum werden meine Heizkosten nur zum Teil übernommen?

    Damit Ihre Heizkosten vollständig übernommen werden, müssen diese als angemessen gelten. Die Grenzwerte werden mit Hilfe des bundesweiten Heizspiegels kalkuliert. Werden die Grenzwerte überschritten, wird geprüft, ob im Einzelfall auch höhere Heizkosten angemessen sind. Die Prüfung der Angemessenheit der Heizkosten im Sinne der Zweiten und Zwölften Bücher des Sozialgesetzbuches erfolgt anhand des jährlichen Verbrauches. Die Kosten für Heizung gelten grundsätzlich als angemessen, wenn der individuelle Verbrauch die Grenzwerte (AV Wohnen) nicht überschreitet.

    Wenn Ihr Verbrauch höher als der als angemessen eingestufte Verbrauchswert ist, wird geprüft, ob nachweislich individuelle Gründe (wie Krankheit oder eine schlecht isolierte Wohnung) vorliegen, die eine Überschreitung rechtfertigen. Liegt Ihr Verbrauch ohne triftigen Grund über den Grenzwerten, werden Sie darüber informiert und zur Anpassung Ihres Verbrauches aufgefordert. Kommen Sie dem nicht nach, werden die Kosten nicht mehr in voller Höhe übernommen.

Heizkostenzuschuss für Öl-, Holzpellet-, Flüssiggas- oder Kohleheizungen

  • Ich heize mit Öl, Holzpellets, Flüssiggas oder Kohle. Gibt es für mich finanzielle Unterstützung?

    Das Berliner Entlastungspaket sieht Zuschüsse für Haushalte vor, die mit Kohle, Öl oder Pellets heizen. Für die Heizkostenhilfe Berlin wurden im Landeshaushalt 75 Millionen Euro bereitgestellt. Darüber hinaus sollen weitere Mittel aus den vom Bund geplanten Hilfen das Programm verstärken. Nach dem Königsteiner Schlüssel geht das Land Berlin dabei von weiteren 93 Mio. Euro aus.

    Haushalte und Gewerbetreibende, deren Heizkosten für Öl, Pellets, Kohle oder Flüssiggas sich mindestens 1,7-fach erhöht hat, erhalten einen Zuschuss in Höhe von 100 bis 2000 Euro. Hierfür müssen Betroffene bis 20. Oktober 2023 online einen Antrag stellen. Der Zuschuss beträgt 80 % der Heizkosten, die über das 1,7-fache der Kosten für das Jahr 2021 hinausgehen.

  • Wie hoch ist der Zuschuss der Heizkostenhilfe für Öl, Pellets, Kohle und Flüssiggas?

    Bei der Berechnung des Zuschusses dient der Durchschnitt der Heizkosten im Jahr 2021 als Referenzwert. Die Heizkostenhilfe beträgt 80 % der Heizkosten 2022, die über das 1,7-fache der Kosten für 2021 hinausgehen.

    Beispiel 1:

    Ein Haushalt hat im Jahr 2021 1000 Euro für die Heizung mit Kohlen ausgegeben. 2022 betrug die Rechnung bei gleichbleibenden Verbrauch 2200 Euro. Das entspricht einer Erhöhung um den Faktor 2,2. Der Haushalt ist somit antragsberechtigt. Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 % der Differenz zwischen 2200 und 1700 (Erhöhung der Heizkosten 2021 um den Faktor 1,7), also 80 % von 500 Euro. Somit erhält der Haushalt 400 Euro.

    Beispiel 2:

    Ein Haushalt hat 2021 für die Heizung mit Flüssiggas 1200 Euro ausgegeben. Die Kosten für das Jahr 2022 betragen bei gleichbleibenden Verbrauch 2.160 Euro. Das entspricht einer Erhöhung um den Faktor 1,8. Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 % der Differenz zwischen 2160 und 2040 (Erhöhung der Heizkosten 2021 um den Faktor 1,7), also 80 % von 120 Euro. Da die errechnete Summe (96 Euro) unterhalb der Bagatellgrenze von 100 Euro liegt, wird kein Zuschuss ausgezahlt.

  • Was muss ich tun, um von der Heizkostenhilfe zu profitieren?

    Wenn Sie mit Kohle, Pellets, Öl oder Flüssiggas heizen und sich Ihre Heizkosten im Jahr 2022 mindesten 1,7-mal so hoch sind wie 2021, können Sie den Zuschuss gemäß Heizkostenhilfe online beantragen. Der Antrag ist bis 20. Oktober 2023 auf den Seiten der Investitionsbank Berlin (IBB) verfügbar.

Härtefallfonds bei Strom- und Heizsperren

  • Mir droht eine Strom- oder Heizsperre. Was kann ich tun?

    Für die Abwendung bzw. Aufhebung von Strom- und Heizenergiesperren können Sie einen Antrag auf Leistung aus dem Härtefallfonds Energieschulden stellen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

    Den Antrag können Sie online im Service-Portal des Landes Berlin stellen.

    Es gibt zahlreiche Hilfs- und Beratungsangebote im Land Berlin, die Sie bei der Antragsstellung unterstützen. Eine Aufstellung finden Sie hier:

    Darüber hinaus bieten können Sie auch direkt beim Kundencenter ihres Energieversorgungsunternehmens Hilfestellung erhalten.

    Die Bewilligungsstelle des Härtefallfonds informiert Sie per E-Mail darüber, ob Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde. Weiterhin werden Sie von der Bewilligungsstelle aufgefordert, eine Energieschuldenberatung bei der Berliner Verbraucherzentrale oder bei den Beratungsstellen in Anspruch zu nehmen. Die Auszahlung der Leistung erfolgt allerdings unabhängig davon. Sie sollten der Aufforderung in Ihrem eigenen Interesse allerdings unbedingt Folge leisten. Häufig reichen kleine Änderungen, um mit der Preisentwicklung besser umzugehen und künftige Notlagen zu vermeiden. Hierzu zählen bspw. Vereinbarungen mit dem Energieversorgungsunternehmen zur Anpassung der Abschläge sowie Tipps und Tricks zum Energiesparen.

  • Unter welchen Voraussetzungen bekomme ich eine Leistung aus dem Härtefallfonds?

    Die wichtigsten Voraussetzungen sind ein Wohnsitz in Berlin sowie das Vorliegen einer Sperrandrohung bzw. Sperre für Heizenergie oder Strom von Ihrem Versorgungsunternehmen für ihre private Wohnung. Ferner müssen Sie erklären, dass Sie Ihre Energieschulden nicht durch Ihr Einkommen decken können. Zudem muss Ihr Haushaltseinkommen unter einer bestimmten Grenze (Download) liegen. Die Antragsstellung ist der sichere Weg, um herauszufinden, ob Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Weitere Informationen, auch zu den Einkommensgrenzen, finden Sie im Service-Portal.

Weitere Hilfen

  • Wie werden Unternehmen unterstützt?

    Das Land Berlin unterstützt Berliner Unternehmen mit mehreren Maßnahmen. Dazu gehören insbesondere das Darlehensprogramm Liquiditätshilfen Energie, die Energiehärtefallhilfe für kleine und mittlere Unternehmen, die Heizkostenhilfe sowie das Landesprogramm Energieberatung. Die Angebote richten sich an Unternehmen und Selbstständige in Berlin, die aufgrund der steigenden Energiekosten in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.

    Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite Hilfen für Unternehmen.

Deutschlandticket und Sozialticket

  • Wird das 29-Euro-Ticket fortgesetzt?

    Der Senat arbeitet derzeit an attraktiven Anschlusslösungen für das 29-Euro-Abo Berlin AB. Die Wiedereinführung des 29-Euro-Abonnements ist für den Frühsommer 2024 geplant.

  • Was ändert sich beim Sozialticket?

    Der Preis für das Berliner Sozialticket (Berlin-Ticket S) wurde am 1. Januar 2023 von 27,50 Euro auf 9 Euro pro Monat gesenkt. Der Preis gilt zunächst bis Ende 2025. Anspruchsberechtigt sind Berliner:innen, die staatliche Leistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Opferrenten erhalten.

    Um das Sozialticket-S nutzen zu können, benötigen Sie einen Berechtigungsnachweis und eine “VBB-Kundenkarte Berlin-S”, die Sie bei der BVG online beantragen können.

    Weitere Informationen zum Sozialticket finden Sie auf der Seite der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.

  • In welchen Verkehrsmitteln kann ich das Deutschlandticket nutzen?

    Das Deutschlandticket gilt in allen öffentlichen Verkehrsmitteln des Nahverkehrs der zweiten Klasse in Deutschland. Es gilt in den bestellten Verkehren des Eisenbahn-Regionalverkehrs (RE, FEX, RB und IRE) unabhängig vom Betreiber und im sonstigen ÖPNV.

    Das Deutschlandticket gilt nicht in den Zügen des Fernverkehrs (z.B. IC, EC, ICE, Flixtrain) und in Fernbussen. Es gilt auch nicht in Verkehrsmitteln, die überwiegend aus touristischen Zwecken betrieben werden (z.B. Museumsbahnen, Ausflugsschiffe).

    Das Ticket kostet 49 Euro im Monat und damit 588 Euro im Jahr im Abonnement. Die Abbuchung erfolgt im VBB ausschließlich monatlich.

  • Ist das Deutschlandticket im Berliner Schülerticket mit einbegriffen?

    Der ÖPNV in Berlin wird für Schüler:innen weiterhin kostenlos bleiben, aber das Berliner Schülerticket beinhaltet nicht das Deutschlandticket. Wenn Kinder (ab 6 Jahren) das Deutschlandticket nutzen wollen, muss es ganz normal erworben werden. Für Kinder unter 6 Jahren ist der ÖPNV ohnehin kostenlos.

    Weiterführende Informationen zum Deutschlandticket finden Sie im FAQ des VBB.

    Informationen zum Sozialticket finden Sie auf der Seite der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.

Erneuerbare Energien

  • Wie teuer ist ein Steckersolargerät (Balkonkraftwerk) und lohnt sich die Anschaffung überhaupt finanziell?

    Die Gerätepreise sind von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich, daher lohnt sich ein Preisvergleich. Entscheidend für die Wirtschaftlichkeit sind neben den Anschaffungskosten, eine gute Ausrichtung der Anlage, eine lange Nutzungsdauer und ein hoher Verbrauch des erzeugten Stroms im eigenen Haushalt. Für Mietwohnungen mit einem Jahresverbrauch von ca. 2.000 Kilowattstunden (2-4 Personen) kann bis zu einem Viertel des jährlichen Stromverbrauchs mit dem Steckersolargerät erzeugt werden. Die eingesparten Stromkosten können bis zu 150 Euro im Jahr betragen.

  • Wo stelle ich einen Antrag auf Förderung für eine Balkon-Solaranlage?

    Die Förderung für Balkon-Solaranlagen ist eine Erweiterung des SolarPlus Förderprogramms und kann online über die Seite der IBB Business Team gestellt werden.

  • Wie hoch ist der Zuschuss für ein Steckersolargerät?

    Pro Wohnung wird ein Steckersolargerät mit bis zu 500 Euro bezuschusst. Kostet das Gerät weniger als 500 Euro, sind die tatsächlichen Kosten der Förderbetrag. Antragsberechtigt sind Mieter:innen mit Erstwohnsitz in Berlin.

  • Wie läuft die Förderung von Balkon-Solaranlagen ab?

    Die Förderung muss vor der Bestellung bzw. dem Kauf des Steckersolargerätes erfolgen. Generell gelangen Sie anhand der folgenden sechs Schritten zum eigenen Strom von Ihrem Balkon:

    1. Einverständnis der Vermieterin bzw. des Vermieters einholen
    2. Förderung beantragen
    3. Steckersolargerät kaufen
    4. Steckersolargerät bei Stromnetz Berlin anmelden. Sollte der Haushalt keinen Zweirichtungszähler oder einen Zähler mit Rücklaufsperre haben, wird dieser kostenfrei durch die Stromnetz GmbH oder durch einen von der Stromnetz GmbH beauftragten Fachbetrieb ausgetauscht. Diese Maßnahme ist gesetzlich vorgeschrieben.
    5. Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren
    6. Anschluss und Inbetriebnahme des Steckersolargerätes eine Woche nach Anmeldung bei Stromnetz Berlin
  • Ist mein Balkon für ein Steckersolargerät geeignet?

    Schon vor dem Kauf sollten Sie prüfen, ob Sie das Gerät sinnvoll aufstellen oder befestigen können. Folgende Hinweise können dabei helfen:

    • Ausrichtung: Den höchsten Ertrag kann ein Steckersolargerät liefern, wenn der Balkon nach Süden ausgerichtet ist. Aber auch ost- oder westausgerichtete Balkone eignen sich. Sie erhöhen den Ertrag signifikant, wenn das Modul nicht senkrecht aufgehängt ist, sondern in einem schrägen Winkel (ca. 30 Grad) zur Sonne hin.
    • Verschattung: Verschattungen verringern den Ertrag. Berücksichtigen Sie auch, dass die Sonne im Winter tiefer steht und deshalb die Schatten länger sind.
    • Befestigung: Wichtig ist insbesondere, dass die Module sicher befestigt werden, um niemanden zu gefährden und Schäden zu vermeiden.
  • Wie wird das Steckersolargerät angeschlossen?

    Nutzen Sie keinesfalls einen Mehrfachstecker. Werden mehrere Geräte in eine Mehrfachsteckdose gesteckt, summieren sich die Einspeiseströme. Dabei kann es zu einer Überlastung des Mehrfachsteckers kommen und Brandgefahr entstehen.

    Das Steckersolargerät muss an einen geeigneten Stromkreis angeschlossen werden, um Gefahren zu vermeiden. Ob der Stromkreis geeignet ist, können Sie bei den Eigentümer:innen oder einem Elektrofachbetrieb erfragen. Die Regeln des VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.) geben vor, dass sichergestellt werden muss, dass keine Teile des Steckers berührt werden können, durch die Strom fließt. Sicher sind zum Beispiel Steckvorrichtungen, bei denen die Teile, durch die Strom fließt, nicht berührt werden können, weil sie verdeckt sind. Auch fest angeschlossene Steckersolargeräte sind sicher.

    Die Deutsche Gesellschaft für Stromenergie (DGS) hält den Anschluss von Steckersolargeräten über einen normalen Schutz-Kontakt (Schuko) Stecker für unbedenklich, wenn der DGS-Sicherheitsstandard erfüllt ist. Welche Geräte den DGS-Sicherheitsstandard erfüllen, ist in der Produktübersicht der DGS dargestellt.

    Für Steckersolargeräte gibt es momentan noch keine Produktnorm. Ein Entwurf liegt vor und soll im Laufe des Jahres verabschiedet werden.

Weitere Programme zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz finden Sie auf der Sonderseite erneuerbare Energien.

Energiesparen

  • Ich würde gerne Energie sparen, aber ich weiß nicht wie. Wo bekomme ich Hilfe?

    Energiesparen lohnt sich immer, für den Geldbeutel und für das Klima, unabhängig von der Energiekrise. Wenn Sie dabei Unterstützung und Expertise benötigen, gibt es neben den einfach umzusetzenden Hinweisen auf unserer Energiesparseite auch die Möglichkeit, sich an die jeweilige Beratungsstelle in Ihrem Bezirk zu wenden oder eine kostenfreie Energieberatung bei der Verbraucherzentrale Berlin zu vereinbaren.

    Darüber hinaus gibt es verschiedene andere Angebote, von der Beratung für Eigenheimbesitzer:innen bis zu Energierechtsrechtberatung im Falle von Zahlungsschwierigkeiten. Weitere Informationen zu den Beratungsangeboten

  • Lohnt sich das Heizen mit Strom als Alternative zur Gasheizung?

    Nein. Angesichts hoher Gaspreise ist es verständlich, den Einsatz anderweitiger Heizquellen zu erwägen. Allerdings bieten Stromheizungen hier keine Alternative. Das Heizen mit Strom ist weiterhin deutlich teurer als das Heizen mit Gas. Zudem sind Heizlüfter ineffizient und nur für kleine Bereiche geeignet, ähnliches gilt für Infrarotheizungen. Darüber hinaus ist das Berliner Stromnetz nicht auf eine größere Anzahl zeitgleit genutzter Stromheizungen ausgerichtet. Werden zu viele elektrische Heizungen parallel genutzt, könnten die Stromnetze überlasten.

  • Muss ich die Effizienz meiner Gasheizung überprüfen lassen?

    Viele Gasheizungen in Deutschland sind nach Expertensicht nicht optimal eingestellt und verbrauchen unnötig viel Energie. Seit dem 1. Oktober 2022 gilt für Eigentümer:innen von Gebäuden mit Gasheizung in Deutschland die Pflicht zur Heizungsprüfung. Damit müssen auch in Berlin alle Gasheizungen darauf überprüft werden, ob sie energiesparend genug eingestellt sind.
    Der Effizienz-Check von Gasheizungen ist Teil der Maßnahmen des Bundes zur Sicherung der Energieversorgung in der aktuellen Gasmangellage. Er ist in einer Verordnung des Bundes (EnSimiMaV) geregelt. Nach § 2 der Verordnung müssen alle Gasheizungen in Deutschland darauf überprüft werden, ob sie energieeffizient genug eingestellt sind. Wird bei der Prüfung festgestellt, dass die Heizung unnötige Energieverluste verursacht, sind Gebäudeeigentümer:innen dazu verpflichtet, die notwendigen Anpassungen der Einstellung der Heizung bis spätestens 15. September 2024 durchführen zu lassen.

    Weiterführende Informationen zum Effizienz-Check.