Persönliche Daten von Gefangenen, die aktuell in Berlin inhaftiert sind oder in der Vergangenheit hier inhaftiert waren, dürfen wir Ihnen nur geben, wenn
- Sie sich schriftlich an uns wenden (per Briefpost, Fax oder E-Mail) und
- die Vorschriften des Justizvollzugsdatenschutzgesetzes Berlin (JVollzDSG Bln) dies erlauben.