Gesetz über den Vollzug des Jugendarrests in Berlin (Berliner Jugendarrestvollzugsgesetz – JAVollzG Bln)

Vom 27. September 2021 (GVBl. S. 1135)

Abschnitt 1 bis 5

Abschnitt 2 - Aufnahme, Förder- und Erziehungsbedarf

Abschnitt 3 - Unterbringung

Abschnitt 4 - Außenkontakte

Abschnitt 5 - Entlassung und nachgehende Betreuung

Abschnitt 6 bis 10

Abschnitt 7 - Gesundheitsfürsorge

Abschnitt 8 - Religionsausübung

Abschnitt 9 - Sicherheit und Ordnung

Abschnitt 10 - Unmittelbarer Zwang

Abschnitt 11 bis 16

Abschnitt 11 – Beschwerde

§ 41 – Beschwerderecht

Abschnitt 12 - Kriminologische Forschung

Abschnitt 13 - Aufbau und Organisation der Anstalten

Abschnitt 14 - Aufsicht, Beirat, Besichtigungen

Abschnitt 15 - Freizeit- und Kurzarrest, Nichtbefolgungsarrest, Jugendarrest neben Jugendstrafe

Abschnitt 16 - Schlussbestimmungen

Verwaltungsvorschriften (VV)