Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerämter

Kurse

  • Grundkurse richten sich an Mitarbeiter*innen, die noch keine Schulung zum Thema hatten,
  • Auffrischungskurse richten sich an praxiserfahrene Mitarbeiter*innen.

Wie kann ich teilnehmen?

Die jeweilige Führungskraft wählt gemeinsam mit der Mitarbeiterin, dem Mitarbeiter aus dem spezifischen Fortbildungsangebot zielgerichtet die im Rahmen der individuellen Kenntnisse und Aufgaben erforderlichen Seminare aus und meldet diese direkt an die Verwaltungsakademie.

Themen

  • Meldewesen
  • Pass- und Ausweiswesen
  • Kfz-Zulassungsrecht
  • Ausländerrecht
  • Fahrerlaubnis- und Straßenverkehrsrecht
  • Sonstige Rechtsgebiete
  • Soziale Leistungen, Sozialhilferecht
  • Elterngeld
  • Wohngeld- und WBS-Beantragung
  • Datenschutz im Bürgeramt

Termine

Weitere Fortbildungsangebote

Neben den speziellen Fortbildungsangeboten für die Mitarbeiter*innen der Bürgerämter stehen ihnen auch zielgruppenbezogen die Fortbildungsangebote im allgemeinen Programm zur fachlichen und fachübergreifenden Qualifizierung zur Verfügung. Die Auswahl aus den allgemeinen Angeboten trifft die Führungskraft mit der Mitarbeiterin, dem Mitarbeiter gleichfalls im Rahmen der individuellen Qualifizierungsplanung.

Wir beraten wir Sie gerne, welche Programmangebote hier unterstützend sein können.

Inhouse-Schulung

Fortbildungen zu einem Fachthema oder einem fachübergreifenden Thema (z.B. bürgerorientierte Kommunikation, Konfliktmanagement) können auch als geschlossene Veranstaltung für das jeweilige Bürgeramt beantragt werden

Kursstärke in der Regel mindestens 14 Teilnehmer*innen bei Fachthemen und mindestens 10 Teilnehmer*innen bei fachübergreifenden Themen.

Bitte richten Sie bei Bedarf Ihren Inhouseantrag zunächst an die fortbildungsbeauftragte Stelle Ihres Hauses.