Entsorgungsfachbetriebe

Entsorgungscollage zum Thema Abfall

Worum geht es?

Nach § 56 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz sind Entsorgungsfachbetriebe abfallwirtschaftlich tätige Unternehmen, die berechtigt sind, das Gütezeichen einer anerkannten Entsorgergemeinschaft zu führen oder einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen haben, der eine mindestens einjährige Überprüfung einschließt.

Die Zertifizierung erfolgt auf “freiwilliger” Basis.

Das Zertifikat ist zu befristen. Die Gültigkeitsdauer darf einen Zeitraum von 18 Monaten nicht überschreiten.

Entsorgungsfachbetriebe bieten die Gewähr des Nachweises über die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen an Organisation, Ausstattung und Tätigkeit des Betriebes, die Zuverlässigkeit, Fach- und Sachkunde des Betriebsinhabers, der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen und des sonstigen Personals.

Ein Abfallbesitzer, der einen für die nachgefragte Tätigkeit zertifizierten Fachbetrieb mit der Abfallentsorgung beauftragt, wird in der Regel seinen zivil- und strafrechtlichen Sorgfaltspflichten genügen, so dass für ihn kein Haftungsrisiko mehr besteht.

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Gesetze / Vorschriften