Kurfürstendamm/Rankestraße

Block Kurfürstendamm, Rankestraße, Augsburger Straße, Joachimsthaler Straße

Block Kurfürstendamm, Rankestraße, Augsburger Straße, Joachimsthaler Straße

Der Block zwischen Kurfürstendamm, Rankestraße, Augsburger Straße und Joachimsthaler Straße liegt im Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung gemäß § 9 AGBauGB.
Die Zuständigkeit für die Aufstellung und Festsetzung von Bebauungsplänen für diesen Bereich liegt somit bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Ziel ist es, den Block ganzheitlich und unter städtebaulichen, baukulturellen, verkehrlichen und freiraumplanerischen sowie ökologischen Aspekten zu entwickeln.

Rahmenplan „Kurfürstendamm/Rankestraße

Städtebau

Im Herzen der City West befindet sich der Block zwischen Kurfürstendamm, Rankestraße, Augsburger Straße und Joachimsthaler Straße mit einem großen Potenzial für eine städtebauliche, architektonische und funktionale Neuordnung.

Der am 14.05.2024 durch den Senat beschlossenen Rahmenplan „Kurfürstendamm/ Rankestraße“ definiert für diesen Block städtebauliche, freiraumplanerische sowie nutzungsspezifische Ziele und Qualitäten, wie:
• den Erhalt des Warenhausstandortes,
• die städtebauliche und strukturelle Neuordnung des Warenhausstandortes unter Bezugnahme auf die im Bestand vorhandenen Strukturen,
• die baulichen Nachverdichtung und Qualifizierung als Wohnstandort sowie Entwicklung einer tragfähigen Nutzungsmischung bestehend aus Wohnen, Gewerbe, Gastronomie und gemeinwohlorientierten Nutzungen.

Der Rahmenplan bildet damit die langfristigen Entwicklungsperspektiven für den Block ab und visualisiert die städtebaulichen Leitplanken des planerischen Handelns für alle nachfolgenden Planungsebenen. Er beschreibt städtebauliche Kubaturen und deren typologische Ausprägung, bildet das beabsichtigte Nutzungsspektrum für die einzelnen Teilbausteine ab und zeigt wichtige Wege- und Vernetzungsbeziehungen auf. Darüber hinaus werden Qualitätsansprüche an lebendige Erdgeschosse, die Gestaltung von Frei- und Straßenräumen sowie an eine klimagerechte Stadtentwicklung formuliert.

Als informelles Planungsinstrument gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB bildet der Rahmenplan die Grundlage, um die dargestellten Inhalte innerhalb von weiteren, nachfolgenden Planungsschritten fortzuschreiben, weiter zu konkretisieren und zu qualifizieren.

Zur Pressemitteilung: Senat beschließt Rahmenplan für Warenhaus und Wohnen am Kurfürstendamm in der City West

  • Rahmenplan „Kurfürstendamm/Rankestraße“

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  • Erläuterungsbericht zum Rahmenplan „Kurfürstendamm/ Rankestraße“

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