Das Amtsgericht Wedding informiert:
Erreichbarkeit der Betreuungsabteilung
Die Betreuungsabteilung ist am 25.09.26 aus betrieblichen Gründen nicht besetzt. Telefonische Sprechzeiten entfallen an diesem Tag dementsprechend.
Hinweis Bearbeitungsdauer Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse (Zwangsvollstreckung)
Aufgrund von erheblichen Personalengpässen sowie landesweiten IT-Störungen in der Berliner Justiz und der bevorstehenden eAkten-Einführung Anfang November 2026, beträgt die aktuelle Bearbeitungszeit ab Beantragung bis Weiterleiten des erlassenen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zur Zustellung an die jeweilige Gerichtsvollzieherverteilerstelle durchschnittlich 3-5 Monate (sofern keine Zwischenverfügung erfolgt ist). Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab, da diese derzeit nach hausinterner Absprache nicht beantwortet werden können, weil die Zuordnung dieser zu laufenden Verfahren und das Beantworten mit einem zusätzlichen Arbeitszeitaufwand verbunden ist. Es ist nach hiesiger Sicht auch im Interesse der Gläubigerpartei, dass vorrangig die Anträge bearbeitet werden.
Erreichbarkeit der Nachlassabteilung
Die Nachlassabteilung ist telefonisch nur eingeschränkt (von 9:00 Uhr bis 11.00 Uhr, außer mittwochs) erreichbar.
Bitte nutzen Sie das Online-Kontaktformular und für die Buchung von Ausschlagungsterminen das Serviceportal Berlin.
Möchten Sie erfahren,
- ob Sie einen Erbschein brauchen
- wie Sie einen Erbschein bekommen und
- ob Sie im Amtsgericht Wedding richtig sind ?
Das können Sie hier herausfinden:Erbscheinwegweiser
Öffnungszeiten des Nachlassgerichts ab 1. Februar 2026
Montag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Dienstag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Mittwoch keine Sprechstunde
Donnerstag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr.
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Hinweise zur elektronischen Einreichung
Klagen und fristwahrende Schriftsätze dürfen nicht per E-Mail eingereicht werden.
Schritt für Schritt: So kommunizieren Sie elektronisch mit der Justiz
Sie wollen eine Klage, einen Rechtsbehelf oder einen sonstigen Schriftsatz bei der Justiz elektronisch einlegen? In zwei Schritten kommen Sie zum Ziel:
1. Ihr Schriftsatz:
• Ihr Schriftsatz muss mit Ihrem vollständigen getippten Namen z.B. “Max Mustermann” als einfache elektronische Unterschrift (Signatur) enden oder die den Schriftsatz enthaltene Datei muss eine qualifizierte elektronische Signatur aufweisen.
• Die den Schriftsatz enthaltene Datei muss ein PDF-Dokument sein.
2. Ihr Übermittlungsweg:
Sie können das “Mein Justizpostfach” (MJP), oder das besondere elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) nutzen.
Eine gewöhnliche E-Mail ist unzulässig!
Eine “Schritt für Schritt”-Anleitung zur Einrichtung des “Mein Justizpostfach” findet Sie unter Mein Justizpostfach
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Für kurze Anfragen, falls Sie telefonisch gerade niemanden erreichen.