Rechtshinweis zum Kontaktformular des Mahngerichts

Rechtshinweis zum Kontaktformular des Mahngerichts

Das Kontaktformular des Mahngerichts dient ausschließlich der Übermittlung nicht formbedürftiger Mitteilungen. Elektronische Anfragen können nicht bevorzugt beantwortet werden.

Informationen zu den verschiedenen gerichtlichen Verfahren finden Sie unter Formularservice (Link folgt). Bitte haben Sie Verständnis, dass das Gericht keine Rechtsberatung erteilen kann.

In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder andere Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, die anhängig sind oder anhängig gemacht werden sollen. Nutzen Sie dafür das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach EGVP. Laufende Fristen können durch Nutzung des Kontaktformulars nicht gewahrt werden.

Ich habe den Hinweis gelesen und möchte eine E-Mail an das Mahngericht senden