Für die Stellung eines Antrags auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls besteht Vordruckzwang (vgl. Verordnung (EG) Nr. 1896/2006, Artikel 7 Absatz 1).
Bedient sich der Antragsteller nicht dieser Formblätter, so liegt ein Verfahrensmangel vor, der die Zurückweisung des Antrags zur Folge haben kann (Artikel 11 Abs. 1 Ziff. a) der VO (EG) 1896/2006).
Das Antragsformular können Sie online ausfüllen auf der Seite des Europäischen Gerichtsatlas
http://ec.europa.eu/justice_home/judicialatlascivil/html/index_de.htm![]()
oder Sie drucken sich das Blankoformular aus und machen die Eintragungen händisch.
Den Antrag auf Erlass des Europäischen Zahlungsbefehls (Formblatt A2) findet man im Formularserver
In jedem Fall muss der Vordruck hier in Papierform eingereicht werden, eine elektronische Antragstellung ist derzeit nicht möglich.