WICHTIGE INFORMATION!
Mit Wirkung vom 12.03.2012 wird die Zuständigkeit für Entscheidungen des Amtsgerichts in Zivilsachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (z.B. Betreuungs- und Nachlasssachen) für den Bezirk des Amtsgerichts Tiergarten dem Amtsgericht Mitte zugewiesen.












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