In der Zeit vom 09.06. bis voraussichtlich 30.06.2026 sind aufgrund einer behördenübergreifenden technischen Systemumstellung keine Auszahlungen möglich. Sämtliche Zahlungsanweisungen können erst nach dem 30.06.2026 bearbeitet werden.
Amtsgericht Mitte
Das Amtsgericht Mitte informiert
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Auszahlungsstopp
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Informationen des Nachlassgerichts
Zur Vermeidung von Wartezeiten und zur Verbesserung unseres Bürgerservices werden Erbausschlagungserklärungen nur nach Terminvereinbarung beurkundet. Sofern zum Termin mehr als 3 volljährige Personen erscheinen, wird um Buchung mehrerer Termine (pro drei Personen) gebeten. Minderjährige Personen müssen nicht zum Termin miterscheinen.
Zur Vereinbarung eines Termins für Erbausschlagungen sind unbedingt sämtliche Daten des verstorbenen Erblassers (Vor-, Nach- und Geburtsname, Geburts- und Sterbedatum) anzugeben. Bitte geben Sie auch den letzten gewöhnlichen Aufenthalt, die letzte Meldeanschrift oder/und Hospiz/Pflegeheim an.
Hinweis
Sollten innerhalb der 6-wöchigen Ausschlagungsfrist keine freien Termine mehr buchbar sein oder die Ausschlagungsfrist bereits abgelaufen sein, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt zu einem Notar / einer Notarin auf.Der Antrag auf Terminvergabe zur Beurkundung eines Erbscheinsantrages kann schriftlich gestellt werden. Das Formular können Sie hier herunterladen (Download)..
Für eine Testamentsablieferung oder einen Testamentseröffnungsantrag benötigen Sie keinen Termin.
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Informationen zum Kirchenaustritt
Zur Vermeidung von Wartezeiten und zur Verbesserung unseres Bürgerservices werden Kirchenaustrittserklärungen nur nach Terminvereinbarung aufgenommen.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Kirchenaustritt beim Amtsgericht Mitte nur erklären können, wenn Sie im Gerichtsbezirk gemeldet sind. Prüfen Sie daher unbedingt eigenständig die örtliche Zuständigkeit unter folgenden Link: https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche. Der Gerichtsbezirk ist nicht immer übereinstimmend mit den Bezirksgrenzen der Bürgerämter.
Sollten Sie einen Termin gebucht haben und nicht im Gerichtsbezirk gemeldet sein, kann Ihre Kirchenaustrittserklärung nicht aufgenommen werden!
Können Sie keinen Termin buchen, dann sind aktuell alle verfügbaren Termine ausgebucht. Probieren Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut.
Bitte verzichten Sie auf schriftliche Anfragen zur Terminvereinbarung, da lediglich die online ausgewiesenen Termine angeboten werden können.Alternativ können Sie Ihren Austritt auch selbst schriftlich formulieren und Ihre Unterschrift von einer Notarin oder einem Notar Ihrer Wahl beglaubigen lassen. Diese Urkunde müssen Sie beim Amtsgericht einreichen.
Die Gerichtszahlstelle bleibt bis auf weiteres geschlossen. Sie erhalten eine Gerichtskostenrechnung übersandt. Wir bitten um Verständnis.
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Informationen des Grundbuchamts
Das Grundbuch ist nicht am elektronischen Rechtsverkehr beteiligt.
Die Grundbucheinsichtenstelle erreichen Sie unter: (030) 9023-1860 oder -1861.
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin für die Einsichtnahme.Grundbuchauszüge beantragen Sie bitte ausschließlich schriftlich mittels des Antragsformulars (Download) .
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Informationen zur örtlichen Zuständigkeit
Angaben zum Gerichtsbezirk und den örtlichen Zuständigkeiten des Amtsgerichts Mitte erhalten Sie auf unserer Infoseite (Link).
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Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Klagen, Verfahrensanträge oder Schriftsätze in Gerichtsverfahren können per E-Mail oder Kontaktformular nicht rechtswirksam eingereicht werden.
Nutzen Sie dafür bitte das EGVP oder die Anwendung ‘Mein Justizpostfach’ .
Bei der Nutzung des EGVP sind die folgenden Hinweise (Download) zu beachten!
Hinweise zur Anwendung “Mein Justizpostfach” erhalten Sie in unserem Hinweisblatt (Download).
Unverbindliche Anfragen und nicht formbedürftige Mitteilungen können Sie über das Kontaktformular (Link) übermitteln.
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Hinweise zur Gerichtszahlstelle
Die Gerichtszahlstelle bleibt bis auf weiteres geschlossen. Wir bitten um Verständnis.