Energie
Informationen zu dem Themenkosmos Energie/Energieversorgung/Energiekrise finden Sie
unter berlin.de/energie/

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Geschäftsstellen

Montag 09.00 Uhr – 13.00 Uhr
Dienstag 09.00 Uhr – 13.00 Uhr
Mittwoch 09.00 Uhr – 13.00 Uhr
Donnerstag 09.00 Uhr – 13.00 Uhr
Freitag 09.00 Uhr – 13.00 Uhr

Geschäftszeit für die Geschäftsstellen und die Einsichtenstelle des Grundbuchamtes

Montag 09.00 Uhr – 13.00 Uhr
Dienstag 09.00 Uhr – 13.00 Uhr
Mittwoch 09.00 Uhr – 13.00 Uhr
Donnerstag 09.00 Uhr – 13.00 Uhr und zusätzlich zwischen 15.00 Uhr und 18.00 Uhr nach vorheriger Vereinbarung
Freitag 09.00 Uhr – 13.00 Uhr

Einsichtnahmen in das Grundbuch werden nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter: 030/9023-1860 oder -1861 gewährt.

Grundbuchauszüge beantragen Sie weiterhin bitte schriftlich bzw. per E-Mail

In dringenden Fällen oder soweit es der Geschäftsgang erlaubt, sind Eingänge auch außerhalb der Geschäftszeit entgegenzunehmen.

Öffnungszeiten der Informationsstelle

Montag 09.00 Uhr – 13.00 Uhr
Dienstag 09.00 Uhr – 13.00 Uhr
Mittwoch 09.00 Uhr – 13.00 Uhr
Donnerstag 09.00 Uhr – 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr – 18.00 Uhr bevorzugt für Berufstätige
Freitag 09.00 Uhr – 13.00 Uhr

Die Infostelle befindet sich im Erdgeschoss des Gerichtsgebäudes in Zimmer 0600.

Informationen auch telefonisch unter den Nummern
(030) 9023-1157 und (030) 9023-2548.
Außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten können in der Infostelle lediglich Auskünfte erteilt werden.

Öffnungszeiten der Rechtsantragsstelle

Montag 09.00 Uhr – 13.00 Uhr
Dienstag 09.00 Uhr – 13.00 Uhr
Mittwoch 09.00 Uhr – 13.00 Uhr
Donnerstag 09.00 Uhr – 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr – 18.00 Uhr bevorzugt für Berufstätige
Freitag 09.00 Uhr – 13.00 Uhr

Die Stellung eines Antrages oder die Erhebung einer Klage erfolgt schriftlich. Dies kann auch zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle in der Rechtsantragstelle erfolgen.

Eine Rechtsberatung findet dort nicht statt. Die Rechtsantragstelle hilft lediglich bei der Aufnahme von sachgerechten Anträgen und Klagen. Antrags- und Klagebegründungen werden nur im angemessenen Umfang niedergeschrieben. Eine Rechtsberatung ist Aufgabe der Rechtsanwaltschaft. Bürger mit geringem Einkommen können sich von einem Rechtsanwalt eigener Wahl gegen eine Beratungsgebühr von 15 EURO, die bei Mittellosigkeit erlassen werden kann, beraten lassen. Die Rechtsantragstelle befindet sich im Erdgeschoss des Gerichtsgebäudes. Wichtige Hinweise zur Rechtsantragsstelle finden sie auch hier.

Kirchenaustritte:

Bei Erklärungen zum Austritt aus einer Religionsgemeinschaft ist ein deutscher Personalausweis, bei einem Pass zusätzlich die Anmeldebestätigung vorzulegen. Verheiratete, geschiedene oder verwitwete Personen müssen zusätzlich das Familienbuch, bzw. die Heiratsurkunde oder das Scheidungsurteil bzw. den Scheidungsbeschluss mitbringen.

Die Lohnsteuerkarten werden hinsichtlich des Austritts aus der Religionsgemeinschaft nicht vom Amtsgericht geändert, sondern ausschließlich vom zuständigen Finanzamt.

Seit 30. April 2014 ist für die Bearbeitung der Austrittserklärung durch das Amtsgericht nach den Bestimmungen des Justizverwaltungskostengesetzes eine Gebühr in Höhe von 30,00 EUR in bar und im Voraus zu entrichten.

Öffnungszeiten der Gerichtsvollzieherverteilerstelle

Es gelten die allgemeinen Öffnungszeiten.

Die Gerichtsvollzieherverteilerstelle befindet sich im Erdgeschoss des Gerichtsgebäudes in Zimmer 0210/0211, Tel. (030) 9023-1837