Unabhängiger Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf übergibt ersten Bericht an Bundesfamilienministerin

Pressemitteilung vom 20.06.2019

Der Unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf hat heute seinen ersten Bericht an die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Franziska Giffey übergeben. Der Beirat wurde 2015 durch das Bundesfamilienministerium eingesetzt und besteht aus Vertreterinnen und Vertretern von Betroffenen, Wohlfahrtsverbänden, Pflegekassen, Wissenschaft und zuständigen Ministerien. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat die Bundesländer in dem Gremium vertreten.

Pflegesenatorin Dilek Kalayci: „Für immer mehr Beschäftigte ist es zum Alltag geworden, dass neben Beruf, Kindererziehung und Haushalt die Pflege von Angehörigen zum Leben dazugehört. Oft werden Pflege- und Betreuungsaufgaben für pflegebedürftige Eltern, Partnerinnen und Partner, Geschwister oder Kinder zu Hause übernommen. Pflegende Angehörige sind eine tragende Säule der pflegerischen Versorgung in Deutschland. Allein in Berlin sind geschätzt 200.000 Menschen betroffen. Sie benötigen dringend unsere Unterstützung. Wir haben deshalb im letzten Jahr die „Berliner Strategie zur Unterstützung pflegender Angehöriger“ beschlossen und damit das Beratungs- und Unterstützungssystem in der Stadt weiterentwickelt. Aber wir benötigen auch Lösungen und Perspektiven für pflegende Angehörige, die über die Gesetzgebung der Bundesländer hinaus gehen. Deshalb begrüße ich ausdrücklich die im vorliegenden Bericht enthaltenen Vorschläge des Beirats in Bezug auf Lohnersatzleistungen, bessere berufliche Freistellungsmöglichkeiten und die Zusammenführung von Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz.“

Eckpunkte des Berichts der Unabhängigen Kommission sind:

  • eine steuerfinanzierte Entgeltersatzleistung analog zum Elterngeld für Beschäftigte, die ihre Arbeit für die Pflege eines Angehörigen reduzieren müssen
  • die Erweiterung der bestehenden Freistellungsmöglichkeiten auf insgesamt 36 Monate, davon bis zu sechs Monate vollständig und 30 Monate mit einer Mindestarbeitszeit von 15 Stunden die Woche
  • eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung mit Absicherung durch das Pflegeunterstützungsgeld für zehn Tage pro Jahr
  • Zusammenführung des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes zu einem Gesetz

Daneben enthält der Bericht eine umfassende Bestandsaufnahme vorliegender wissenschaftlicher Erkenntnisse und praktischer Erfahrungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Berufstätigkeit.

Pressekontakt: Lena Högemann,
Pressesprecherin der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
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