Im Juli war die Anpassung der Richtgrößen für die Verschreibung von Medikamenten für einzelne Facharztgruppen bekannt geworden. Die Berliner Patientenbeauftragte Karin Stötzner kritisiert die Informationspolitik der KV Berlin und einzelner Ärzte entschieden.
Patienten, denen Verordnungen mit dem Verweis auf das Budget verweigert werden, sollten dies zurückweisen und sich den individuellen medizinischen Grund konkret erläutern lassen. laden »
Karin Stötzner, die Patientenbeauftragte für Berlin ist über die Abweisung von Versicherten verärgert und empfiehlt: „Lassen Sie sich nicht wegschicken. Es ist Ihr gutes Recht, von der Kasse Ihrer Wahl aufgenommen zu werden.“ laden »
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Auf den Seiten von „Gesundheit in Berlin“ finden Sie ab sofort ein neues Internetangebot, dass dabei wertvolle Unterstützung leisten kann: Die Berliner KRANKENHAUSSUCHE.
Sie bietet eine laienverständliche Beschreibung von Krankheiten, Behandlungsmöglichkeiten, umfasst die entsprechenden Fallzahlen einzelner Häuser und bildet die verfügbaren Qualitätsindikatoren so ab, dass Sie danach ein Berliner Krankenhaus nach Ihren Suchkriterien auswählen können. Daneben bietet das Portal detaillierte Klinikinformationen und eine große Auswahl von redaktionellen Artikeln, in denen Erkrankungen, deren Diagnostik und Therapiemöglichkeiten. All diese Informationen sind für den medizinischen Laien aufbereitet. laden »
Versicherte im BARMER-Hausarztvertrag nicht mehr länger von Praxisgebühr befreit Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin will ab sofort Versicherte der AOK und der Innungskrankenkasse Berlin und Brandenburg IKK nur gegen die Zahlung einer gesonderten Gebühr von 8,50 ¤ im Notfall versorgen – sofern sie sich in das Hausarztmodell ihrer Krankenkasse eingeschrieben haben. laden »
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Die Befreiung von der Praxisgebühr für BARMER-Versicherte, die am Hausarzt- und Hausapothekenprogramm teilnehmen, entfällt ab dem 1. Juli 2008. Zu Beginn des neuen Quartals sind wieder 10 ¤ zu entrichten. Die Berliner Patientenbeauftragte Karin Stötzner kritisiert diese neue Bestimmung. laden »
(Pm _barmer Hausarzt 0608, 51685 KB)
Seit April 2007 gilt eine Krankenversicherungspflicht für alle ehemals gesetzlich Versicherten und bisher nichtversicherte Personen. Einzelpersonen ohne Versicherungsschutz müssen sich eine Krankenkasse suchen. Durch eine neue gesetzliche Regelung wurde diese Verpflichtung verbindlich. Zuständig ist die Krankenkasse, bei der zuletzt eine Versicherung bestanden hat.
Versicherungspflicht heißt aber auch Beitragspflicht! laden »
O-Ton Patientenbeauftragte: "In mehreren Fällen konnten keine Alternative für eine Operation gefunden werden, auch nicht im Krankenhaus. Patienten werden zum Spielball zwischen Ärzten und Kassen. Ich appelliere an die streitenden Parteien, ihre Interessen nicht auf Kosten der Patientinnen und Patienten durchdrücken zu wollen. Bereits vereinbarte Operationen müssen auch stattfinden!“ laden »
(PM_amb Op_0106, 14794 KB)
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