Nichtraucherschutzgesetz

Viele Zigarettenkippen von Stein Straße fegen

Bundesgesetzgebung zum Nichtraucherschutz

Das Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG) vom 20.07.2007 (in Kraft getreten am 01.09.2007) regelt das Rauchverbot in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln. Dazu gehören Behörden, Dienststellen, Gerichte und sonstige öffentliche Einrichtungen des Bundes sowie in den Einrichtungen von Verfassungsorganen des Bundes (z. B. Bundestag, Bundesrat, Bundespräsidialamt, Bundesministerien und Bundesverfassungsgericht). Weiterhin gehören dazu bundesunmittelbare Körperschaften, Anstalten und Stiftungen. Zu den Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs, die dem Nichtraucherschutzgesetz unterliegen, zählen Eisenbahnen, Straßenbahnen, Luftfahrzeuge, Fahrgastschiffe und Fähren, Omnibusse und Kraftfahrzeuge (z. B. Taxen), soweit diese der entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderung von Personen nach § 1 Personenbeförderungsgesetz dienen. Es gilt auch auf Personenbahnhöfen der öffentlichen Eisenbahnen.
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Das Berliner Nichtraucherschutzgesetz

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Straßencafé

Nichtraucherschutz in der Berliner Gastronomie

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Hinterhof, Blick in den Himmel

Nichtraucherschutz in öffentlichen Räumen

Einkaufszentren, Veranstaltungen, Parks: Fragen und Antworten zum Nichtraucherschutz in öffentlichen Räumen Weitere Informationen

Nahaufnahme der Hände eines nicht identifizierbaren Mannes, der auf einer belebten Straße steht, ein Smartphone hält und bedient – ​​im Internet surft, soziale Medien prüft und eine mobile App nutzt.

Meldung von Verstößen

Kontaktdaten der Ordnungsämter in Berlin, bei denen man Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz melden kann Weitere Informationen

Landessucht­beauftragte