Fragen und Antworten

  • Wie erfolgt die Information und der Bevölkerung über Gefahrenlagen?

    Amtliche Informationen erfolgen bei Bedarf insbesondere über den Rundfunk, Warn-Apps für Smartphones und Cell Broadcast im Mobilfunk, das Internet, Anzeigetafeln im Stadtgebiet, Lautsprecherwagen, mobile Lautsprechersysteme und gegebenenfalls auch Aushänge.

    In der täglichen Praxis wird bei Einsatzlagen die konkret betroffene Bevölkerung immer auch durch Einsatzkräfte vor Ort informiert bzw. angewiesen.

  • Wo befinden sich die Anlaufstellen für die Bevölkerung in den Bezirken (Katastrophenschutz-Leuchttürme)?

    Die Bezirke richten Anlaufstellen für die Bevölkerung ein, die in besonderen Notfallsituationen wie einem großflächigen langanhaltenden Stromausfall über Unterstützungsmöglichkeiten informieren und Notfallmeldungen und Hilfegesuche weiterleiten können. Sie werden nur bei Bedarf wie etwa bei einem großflächigen und langanhaltenden Stromausfall eingerichtet.
    Die Berliner Bezirke organisieren die Katastrophenschutzleuchttürme vor Ort eigenständig und entscheiden auch darüber, wann und in welchem Umfang diese in Betrieb genommen werden können oder müssen.

  • Gibt es öffentliche Schutzräume (Bunker)?

    Es gibt im Land Berlin zur Zeit keine funktionsfähigen öffentlichen Schutzräume.

    Nach 1990 hat der Bund das öffentliche Schutzraumkonzept als „Friedensdividende“ schrittweise eingestellt. Der Rückbau der Schutzräume begann im Jahr 2008. Die öffentlichen Schutzräume wurden entwidmet. Viele Schutzräume wurden zwischenzeitlich verkauft und einer anderen Nutzung zugeführt. Im Kontext der derzeitigen Ereignisse prüft der Bund, inwieweit das aktuelle Rückbaukonzept für Schutzräume anzupassen ist.

  • Wie wird die Versorgung mit Nahrungsmitteln sichergestellt?

    Mit dem Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz (ESVG) hat die Bundesrepublik Deutschland für den Fall einer Versorgungskrise die erforderlichen Instrumente geschaffen, um eine Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln gewährleisten zu können. Die Ernährungsnotfallvorsorge greift, wenn die Deckung des lebensnotwendigen Bedarfs an Lebensmitteln in wesentlichen Teilen des Bundesgebietes ernsthaft gefährdet ist und hoheitliche Eingriffe für die Sicherstellung der Versorgung erforderlich scheinen.

    Diese Situation hat es in der Nachkriegszeit noch nicht gegeben. In diesem – unwahrscheinlichen – Fall, der gerade keine regional begrenzten Störungen wie Schwierigkeiten der Nahrungsmittelversorgung in einzelnen Berliner Bezirken erfasst, würde die Bundesregierung zunächst die Versorgungskrise nach § 1 des ESVG ausrufen. Im Falle einer dergestalt festgestellten Versorgungskrise würden die Lebensmittel zur Versorgung der Bevölkerung herangezogen, die die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) lagert. Das ist zum einen die zivile Notfallreserve (ZNR) mit den Vorräten an Reis, Hülsenfrüchten und Kondensmilch sowie die „Bundesreserve Getreide“ mit den Vorräten an Weizen, Roggen und Hafer.

    Ein im Krisenfall tätiges Lagezentrum bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung koordiniert die Auslagerung und den Transport der Lebensmittel und Rohstoffe. Eine Verteilung kann in Zusammenarbeit mit (privaten) Hilfsorganisationen, den gewachsenen Strukturen des Lebensmitteleinzelhandels sowie den jeweils örtlichen Katastrophenschutzbehörden organisiert werden. Zur Sicherstellung einer geordneten Verteilung werden je nach Gefährdungslage die zuständigen Sicherheitsbehörden herangezogen.

    Die Krisenbevorratung mit Lebensmitteln ist für die Überbrückung kurzfristiger Engpässe gedacht. Darüber hinaus sieht § 14 ESVG eine Sensibilisierung der Bevölkerung für mögliche Maßnahmen des Selbstschutzes vor, um die erste Zeit nach Eintritt eines Katastrophenfalls zu überstehen. Das Land Berlin informiert regelmäßig unter anderem im Rahmen der Grünen Woche über die Vorräte, die die Berliner Haushalte zu diesem Zweck bevorraten sollten.

  • Wie wird die Versorgung mit Medikamenten gewährleistet?

    Gemäß Apothekenbetriebsordnung hat eine Apotheke Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte, die zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung notwendig sind, in einer Menge, die mindestens dem durchschnittlichen Bedarf für eine Woche entspricht, vorrätig zu halten.

    Daneben hat die Apotheke ein „Notfalldepot“ zu pflegen, das weitere Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte nennt, die immer in der Apotheke vorrätig gehalten werden müssen. Die Apothekenbetriebsordnung zählt zudem weitere Arzneimittel auf, die entweder in der Apotheke vorrätig gehalten werden oder kurzfristig beschafft werden können müssen.

    Eine krankenhausversorgende Apotheke oder eine Krankenhaus-Apotheke hat die zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Patientinnen und Patienten des Krankenhauses notwendigen Arzneimittel und apothekenpflichtigen Medizinprodukte in einer Menge, die mindestens dem durchschnittlichen Bedarf für zwei Wochen entspricht, vorrätig zu halten. Zudem hat eine krankenhausversorgende Apotheke und Krankenhaus-Apotheke parenteral anzuwendende Arzneimittel zur intensivmedizinischen Versorgung in einer Menge, die mindestens dem durchschnittlichen Bedarf der intensivmedizinischen Abteilungen des jeweils versorgten Krankenhauses für vier Wochen entspricht, vorrätig zu halten.

  • Wie wird die Trinkwassernotversorgung sichergestellt?

    Im Rahmen der Trinkwassernotversorgung haben sich die Berliner Wasserbetriebe (BWB) auf verschiedene Katastrophenszenarien vorbereitet und hierfür Notfallpläne hinterlegt, die laufend aktualisiert werden. Es wurden technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen, um sich den sicherheitstechnischen Herausforderungen unter anderem durch

    • flächendeckenden Stromausfall,
    • Ausfall von Telekommunikation,
    • Terroranschläge,
    • den Ausfall von Informationstechnik oder Leitsystemen oder
    • durch Pandemien

    anzupassen. Zudem steht eine Notversorgung mit Trinkwasser-Beuteln bereit.

    Um die Trinkwassernotversorgung im Verteidigungsfall sicherzustellen, normiert das Wassersicherstellungsgesetz (WasSiG) Maßnahmen, um eine Grundversorgung der Bevölkerung in Deutschland mit überlebensnotwendigem Trinkwasser zu gewährleisten.

    Das Land Berlin betreibt daher zum Zwecke der Trinkwassernotversorgung im Verteidigungsfall sowie im Katastrophenfall 2.079 Notbrunnen (Stand März 2022) im Stadtgebiet.

  • Ist eine private Bevorratung von Nahrungsmitteln und Trinkwasser erforderlich?

    Zentrale Elemente der Krisenbewältigung sind der Selbstschutz und die Eigenvorsorge der Bevölkerung. Wenn bei einem großflächigen Stromausfall oder witterungsbedingten Ausfällen der Lieferketten die alltägliche Versorgung der Bevölkerung ausfällt, können durch die Bevorratung mit Lebensmitteln und Trinkwasser die ersten Tage überbrückt werden. Daher sollten eigene Vorräte für einige Tage angelegt werden.

  • Was ist ein Blackout?

    Als „Blackout“ bezeichnet einen langanhaltenden, großflächigen Stromausfall über mehrere Tage. Einen solchen Blackout hat es in Deutschland noch nicht gegeben. Die Wahrscheinlichkeit eines langanhaltenden, flächendeckenden Stromausfalls ist sehr gering. Unabhängig von der Eintrittswahrscheinlichkeit werden im Land Berlin Maßnahmen zur Vorbereitung auf ein solches Ereignis ergriffen. Aufgrund der weitreichenden Konsequenzen eines flächendeckenden, langanhaltenden Stromausfalls ist die persönliche Notfallvorsorge ein wichtiger Bestandteil der Gefahrenabwehr.

  • Was ist eine Katastrophe?

    Als “Katastrophe” bezeichnet man ein Ereignis, das das Leben, die Gesundheit oder die lebensnotwendige Versorgung einer Vielzahl von Menschen oder Tieren, die Umwelt oder sonstige bedeutsame Rechtsgüter in so außergewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder schädigt, dass dessen Bewältigung nur unter Beteiligung der Katastrophenschutzbehörden und der Mitwirkenden im Katastrophenschutz angemessen geleistet werden kann und deren Zusammenwirken ressortübergreifend koordiniert werden muss.

    Die wesentliche Rechtsgrundlage bildet das Gesetz über den Katastrophenschutz im Land Berlin (Katastrophenschutzgesetz – KatSG).

  • Was ist eine Großschadenslage?

    Eine Großschadenslage wird als Ereignis mit einer großen Anzahl von verletzten, erkrankten oder betroffenen Menschen oder Tieren oder erheblichen Sach- oder Umweltschäden definiert, aufgrund derer besondere Auswirkungen und die Entwicklung zu einer Katastrophe nicht ausgeschlossen sind und für deren Bewältigung das Zusammenwirken der betroffenen Katastrophenschutzbehörden sowie der Mitwirkenden im Katastrophenschutz ressortübergreifend koordiniert werden muss.

    Die wesentliche Rechtsgrundlage bildet das Gesetz über den Katastrophenschutz im Land Berlin (Katastrophenschutzgesetz – KatSG).

  • Was ist Katastrophenschutz?

    Der Katastrophenschutz bildet einen wichtigen Teil der Gefahrenabwehr und obliegt den Ländern. Er umfasst zum einen die Katastrophenvorsorge als vorbeugenden Katastrophenschutz sowie zum anderen die Katastrophenabwehr und ist als Bestandteil der Daseinsvorsorge staatliche Aufgabe. Dies schließt die Förderung und Stärkung der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung mit ein.

    Eine entscheidende Rolle im Katastrophenschutz spielen die anerkannten privaten Hilfsorganisationen mit ihren ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern. Dazu gehört der Arbeiter-Samariter-Bund, die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe und der Malteser-Hilfsdienst.

    Die Hilfsorganisationen betreiben einen wichtigen Teil der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes: Die nach Fachdiensten gegliederten Zusammenfassungen von Kräften und Mitteln zum Zweck der Abwehr von Katastrophen und Großschadenslagen – insbesondere den Sanitätsdienst, den Betreuungsdienst und den ABC-Dienst.

    Die wesentliche Rechtsgrundlage bildet das Gesetz über den Katastrophenschutz im Land Berlin (Katastrophenschutzgesetz – KatSG).

  • Welche Behörden sind Katastrophenschutzbehörden im Land Berlin?

    Katastrophenschutzbehörden im Land Berlin sind die Senatskanzlei und die übrigen Senatsverwaltungen, die ihnen nachgeordneten Behörden (soweit diese Ordnungsaufgaben wahrnehmen) sowie die Bezirksämter.

    Diese Katastrophenschutzbehörden treffen nach pflichtgemäßem Ermessen die notwendigen Maßnahmen der Katastrophenvorsorge. Sie haben

    • Krisenstäbe vorzuhalten,
    • Katastrophenschutzpläne aufzustellen,
    • beim Schutz Kritischer Infrastrukturen mitzuwirken,
    • Katastrophenschutzübungen sowie
    • Aus- und Fortbildungsveranstaltungen durchzuführen und
    • sich gegenseitig zu unterstützen und zusammenzuarbeiten.
  • Was gehört zu den Kritischen Infrastrukturen (KRITIS)?

    Kritische Infrastrukturen umfassen zahlreiche Unternehmen aus den Sektoren

    • Wasser,
    • Energie,
    • Ernährung,
    • Finanz- und Versicherungswesen,
    • Gesundheit,
    • Informationstechnik und Telekommunikation,
    • Entsorgung,
    • Medien und Kultur sowie
    • Transport und Verkehr.

    Diese Sektoren sind entscheidend für die Aufrechterhaltung einer Gesellschaft, so dass ihr Ausfall zu erheblichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens führen würde.

    Aufgrund dieses komplexen Systems arbeiten die verschiedenen Katastrophenschutzbehörden und Unternehmen vertrauensvoll zusammen, um die Resilienz der KRITIS zu stärken.

  • Was versteht man "Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung"?

    Auch dem Berliner Katastrophenschutzrecht liegt der Gedanke zugrunde, dass die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung als Basis der individuellen Gefahrenabwehr anzusehen ist, der durch den Katastrophenschutz in der Breite als darauf aufbauende staatliche Daseinsvorsorge ergänzt wird. Zunächst ist die Bevölkerung aufgerufen, Eigenvorsorge zu treffen.

    Das Bundesamte für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) stellt ein umfassendes Informationsangebot zum Thema Selbstvorsorge bereit:

  • Was ist Bevölkerungsschutz?

    Der Begriff “Bevölkerungsschutz” ist eine zusammenfassende Bezeichnung für alle Einrichtungen und Maßnahmen, die der Gefahrenabwehr und Hilfe zum Schutz der Zivilbevölkerung im Krisen- oder Katastrophenfall dienen. Es wird dabei unterschieden zwischen Katastrophen- und Zivilschutz.

    Der Katastrophenschutz bildet einen wichtigen Teil der Gefahrenabwehr und obliegt den Ländern. Er umfasst zum einen die Katastrophenvorsorge als vorbeugenden Katastrophenschutz und zum anderen die Katastrophenabwehr und ist als Bestandteil der Daseinsvorsorge staatliche Aufgabe. Der Bund hat im Katastrophenschutz keine unmittelbaren Zuständigkeiten.

    Die Unterstützung des Bundes beim Katastrophenschutz wird als “Katastrophenhilfe” bezeichnet. Darüber hinaus kommt dem Bund die Aufgabe des Zivilschutzes zu. Darunter ist der Schutz der Zivilbevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren zu verstehen. Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe (ZSKG) des Bundes. Nach § 1 ZSKG (Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz) ist der Bund zuständig für

    • die Planung von zivilen Maßnahmen zum Selbstschutz
    • die Warnung der Bevölkerung (Sirenen)
    • den Schutzbau
    • die Aufenthaltsregelung
    • Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit
    • Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut

    Die genannten Maßnahmen werden unter anderem durch die Länder in Bundesauftragsverwaltung durchgeführt. Der Bund übernimmt es nach dem Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz, die Länder ergänzend auszustatten und auszubilden (§ 11 ZSKG). Die ebenen- und ressortübergreifende Organisation des Bevölkerungsschutzes hat zur Folge, dass das Land Berlin über die Aufgaben im Katastrophenschutz hinaus Maßnahmen der Zivilen Verteidigung in eigener Zuständigkeit umsetzen muss.

  • Worum handelt es sich beim integralen Hilfeleistungssystem?

    Das im Bevölkerungsschutz vorhandene integrale Hilfeleistungssystem verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz. Ein zentrales Element bildet hierbei der Selbstschutz der Bevölkerung. Mithin besteht bei unterschiedlichen Szenarien die Notwendigkeit, dass die Bevölkerung eigene Vorkehrungen der Krisenvorsorge trifft. Hinweise und Empfehlungen zum Verhalten bei einem Stromausfall sowie zu Vorsorgemaßnahmen finden Sie unter folgenden Links:

    Unabhängig von dem Schadensszenario hält das Land Berlin grundsätzlich Ressourcen zur Bewältigung von Krisen, Großschadenslagen und Katastrophen vor. Im Bevölkerungsschutz agieren zahlreiche behördliche und nichtbehördliche Akteure mit unterschiedlichen Kompetenzen und Fähigkeiten, um ein leistungsstarkes und komplexes Hilfeleistungssystem gewährleisten zu können. Das Hilfeleistungssystem umfasst verschiedene Maßnahmen und Vorkehrungen zur Steigerung der Resilienz beispielsweise bei Naturereignissen oder einem langanhaltenden, flächendeckenden Stromausfall. Die Gefahrenabwehrbehörden des Landes (Polizei Berlin und Berliner Feuerwehr) werden dabei durch die Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz mit ihren ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern unterstützt. Zusätzlich können insbesondere das Technische Hilfswerk (THW) oder Kräfte der Bundespolizei herangezogen werden. Bei Bedarf kann eine Amtshilfe der Bundeswehr in Betracht kommen. Dabei ist aber zu beachten, dass vorhandene staatliche Vorsorgestrukturen keine umfassende Daseinsvorsorge bieten können.

  • Was ist zivile Verteidigung (Zivilverteidigung)?

    Die zivile Verteidigung ist nach Artikel 73 Grundgesetz Aufgabe des Bundes. Die Bundesressorts haben daher unter Koordinierung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat im Jahr 2016 ein neues Gesamtkonzept der Bundesregierung für die zivile Verteidigung erarbeitet.

    Die “Konzeption zivile Verteidigung” (KZV) umfasst die Aufgabenbereiche

    • Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktion,
    • Zivilschutz,
    • (Not-)Versorgung der Bevölkerung sowie
      *die Unterstützung der Streitkräfte.
  • Was ist Zivilschutz?

    Der Zivilschutz ist Teil der Zivilverteidigung, Hierzu zählen

    • die Planung ziviler Maßnahmen zum Selbstschutz,
    • die Warnung der Bevölkerung,
    • der Schutzbau,
    • die Aufenthaltsregelung,
    • Katastrophenhilfe des Bundes,
    • Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit sowie
    • zum Schutz von Kulturgut.
  • Was ist zivil-militärische Zusammenarbeit?

    Unter zivil-militärischer Zusammenarbeit wird das Zusammenwirken von zivilen und militärischen Kräften in unterschiedlichen Bereichen verstanden. Wenn die Bundeswehr durch die Katastrophenschutzbehörden im Rahmen der Amtshilfe angefordert wird, unterstützt sie die zivilen Einsatzkräfte subsidiär im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Bewältigung von großen Schadensereignissen.

  • Wofür ist das Gemeinsame Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz (GeKoB) zuständig?

    Unter Wahrung der Zuständigkeiten des Bundes im Zivilschutz sowie der Länder im Katastrophenschutz versteht sich das GeKoB als Kooperationsplattform und soll partnerschaftlich betrieben und getragen werden. Ziel ist die Schaffung eines ressortübergreifenden Netzwerks für bevölkerungsschutzrelevante Themen, um insbesondere die Krisenbewältigung und -vorsorge in der Bundesrepublik Deutschland zu optimieren.

    • Weitere Informationen über das Gemeinsame Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz”:https://www.bbk.bund.de/DE/Das-BBK/Zivilschutz/Gemeinsames-Kompetenzzentrum/gemeinsames-kompetenzzentrum_node.html
  • Was ist BOS-Digitalfunk?

    Das Hauptkommunikationsmittel der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) untereinander ist der bundeseinheitliche Digitalfunk BOS. Zur Erhöhung der Verfügbarkeit des Digitalfunks, insbesondere unter dem Aspekt großflächiger Stromausfälle sowie zur Verbesserung der Robustheit des Zugangsnetzes bei Schlechtwetterlagen und in Not-, Krisen- und Katastrophenfällen, wurden bundes- und landesweite Maßnahmen umgesetzt, um die definierte Mindestversorgung von 72 Stunden ohne Netzstromversorgung sicher zu gewährleisten. So sind in Berlin alle für die landesweite Digitalfunkgrundversorgung notwendigen Basisstationsorte sowie Zugangs- und Netzknoten durch den Einsatz von Dieselaggregaten als Stromerzeuger ausgestattet worden. An einigen Standorten werden noch in diesem Jahr die vorhandenen Dieselaggregate gegen moderne Brennstoff-Netzersatzanlagen ausgetauscht. Um die Einsatzfähigkeit sicherzustellen, findet eine zusätzliche Bevorratung von Kraftstoffen, Kraftstoffzusätzen und Schmierstoffen statt.