Der berlinpass für Erwachsene heißt ab Januar 2023 „Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket-S“
Was ist der Berechtigungsnachweis?- Ein Nachweis darüber, dass man Leistungen vom Jobcenter bekommt und daher berechtigt ist, Vergünstigungen im Land Berlin (öffentliche Verkehrsmittel, Kultur-, Bildungs-, Sport- und Freizeitangebote) zu nutzen.
Der Nachweis enthält einen QR-Code, der für die BVG bestimmt ist.
- Der Nachweis wird ab sofort automatisch erstellt und per Post zugeschickt, wenn Leistungen vom Jobcenter gezahlt werden (mit jeder Neu- oder Weiterbewilligung). Den Nachweis kann das Jobcenter nicht vor Ort ausdrucken!
- Bei Bedarf kann damit das BVG-Ticket S (gültig ab 01.01.2023) gekauft werden.
- Außerdem kann man bei verschiedenen Anbietern Vergünstigungen erhalten, wenn der Berechtigungsnachweis vorgelegt wird.
- Kinder und Jugendliche, die einen berlinpass-BuT besitzen, erhalten dadurch bereits die Vergünstigungen oder fahren als Schüler*in kostenlos mit den öffentlichen Verkehrsmitteln.
- Familienangehörige, die Leistungen von einer anderen Stelle erhalten (z. B. vom Sozialamt), bekommen ihren Nachweis von dort.