Wichtiger Hinweis!

Gegenwärtig bemühen wir uns um die Überarbeitung unseres Internetauftritts. Daher bitten wir um Verständnis, wenn einige Bereiche der Website derzeit nicht auf dem aktuellen Stand sind.

Rundschreiben Nr. 10-2016 der Hauptschwerbehindertenvertretung Land Berlin

Rundschreiben Nr. 10-2016 der Hauptschwerbehindertenvertretung Land Berlin

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach dem Motto „Veränderung ist das halbe Leben – auf zu neuen Ufern!“ lebt auch unsere Mitarbeiterin Michaela Hartlieb. Nach fast 10 Jahren bei der HVP strebt sie nach neuen Aufgaben und Herausforderungen und wird diese in einem völlig neuen Sachgebiet ab dem 01. November 2016 annehmen. Wir wünschen ihr für die Zukunft alles Gute!

Bis wir eine neue Mitarbeiterin oder einen neuen Mitarbeiter gefunden haben (das Auswahlverfahren läuft) und eingearbeitet haben, bitten wir um Verständnis, wenn wir unseren Service nicht in gewohntem Maße anbieten können.

  • Ausgleich für Betriebsratstätigkeit

    Ausgleich für Betriebsratstätigkeit
    Ein Betriebsratsmitglied hat Anspruch auf Ausgleich auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Vergütung. Im vorliegenden Fall sah das der Arbeitgeber anders. Lesen Sie hierzu die Entscheidung des Gerichts.

    PDF-Dokument (570.3 kB)

  • 2016.04.21 - Urteil BAG 8 AZR 402-14 - Keine Diskriminirung wegen unterlassenem Präventionsverfahren während der Probezeit

    Keine Diskriminierung wegen einer Schwerbehinderung bei unterlassener Durch-führung des Präventionsverfahrens nach § 84 Abs. 1 SGB IX in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses
    Das Präventionsverfahren sei eine besondere Schutzmaßnahme zur Vermeidung von Nachteilen für Schwerbehinderte sowie eine ‘angemessene Vorkehrung’ iSv. Art. 2 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und des Art. 5 der Richtlinie 2000/78/EG. Werde eine solche Vorkehrung nicht getroffen, sei dies als Diskriminierung zu werten.

    PDF-Dokument (116.7 kB)

  • Dienstunfall der Vertrauensperson

    Dienstunfall bei der Teilnahme der Vertrauensperson an Arbeitstagung der Ge-samtschwerbehindertenvertretung
    Der Kläger begehrt die Anerkennung des Schadensereignisses „Zerrung im linken Sprunggelenk”, die er im Rahmen seiner Teilnahme als Vertrauensperson der schwerbe-hinderten Menschen an einer Arbeitstagung der Gesamtschwerbehindertenvertretung erlit-ten hat, als Dienstunfall.

    PDF-Dokument (43.1 kB)