Landgericht Berlin I ordnet nach Brandanschlag auf Kältebus der Berliner Stadtmission die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an (PM 33/2026)
Pressemitteilung vom 13.08.2026
Die 42. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin hat heute in dem Prozess um einen Brandanschlag auf einen Kältebus der Berliner Stadtmission die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Nach den Feststellungen des Gerichts hat der Beschuldigte am 1. Januar 2026 einen Kältebus der Berliner Stadtmission in Brand gesetzt. Die Tat habe sich auf einem Parkplatz in Berlin-Mitte ereignet. Es sei niemand zu Schaden gekommen. Der Sachschaden belaufe sich auf etwa 70.000,- Euro.
Der Beschuldigte hatte die Tat bereits zu Prozessbeginn umfassend eingeräumt.
Der Beschuldigte könne jedoch für die Tat nicht bestraft werden, weil er aufgrund einer akuten psychotischen Erkrankung zur Tatzeit nicht schuldfähig gewesen sei. Weil von ihm jedoch aufgrund seiner schweren Erkrankung weitere erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten seien und er daher für die Allgemeinheit gefährlich sei, müsse er gemäß § 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden. Die Kammer folgt damit der Einschätzung eines psychiatrischen Sachverständigen, der im Prozess sein Gutachten erstattet hatte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann mit dem Rechtsmittel der Revision angefochten werden.
Der Beschuldigte verbleibt vorläufig weiter im Krankenhaus des Maßregelvollzugs.
Zur Information:
In Berlin werden derartige Unterbringungen nach § 63 StGB im Krankenhaus des Maßregelvollzugs vollzogen. Dabei handelt es sich um eine geschlossene, gesicherte Anstalt. Die Dauer der Unterbringung ist grundsätzlich nicht befristet, die Betroffenen werden jedoch regelmäßig begutachtet und – je nach Behandlungsverlauf – erst entlassen, sobald sie keine Gefahr für die Allgemeinheit mehr darstellen.
Aktenzeichen: 542 KLs 13/26
Inga Wahlen
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