Terminhinweis in dem Verfahren 9 U 94/22 – Berufung im Rechtsstreit um Entschädigung nach dem Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) (PM 22/2023)

Pressemitteilung vom 21.09.2023

Der 9. Zivilsenat des Kammergerichts wird am

Freitag, den 29. September 2023, um 10:00 Uhr im Saal 449

im Kammergericht in der Elßholzstraße 30-33 in 10781 Berlin-Schöneberg die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der Zivilkammer 26 des Landgerichts Berlin vom 14. September 2022, Aktenzeichen: 26 O 80/22, verhandeln, mit dem das Landgericht Berlin in erster Instanz die Klage abgewiesen hatte.

Die Klägerin hat das Land Berlin auf Entschädigung nach dem Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) in Anspruch genommen, da sie sich durch das Vorgehen der Beklagten ungerechtfertigt diskriminiert gefühlt hat.

Die Klägerin besuchte im Juni 2021 die sogenannte Plansche im Plänterwald. Dabei handelt es sich um ein eingezäuntes Gelände mit einem (Wasser-)Spielplatz für Kinder.

Die Klägerin saß mit freiem Oberkörper auf der Wiese und wurde erst von Mitarbeitern eines Sicherheitsdienstes und später auch von der herbeigerufenen Polizei aufgefordert, ihren Oberkörper zu bekleiden.

Die Klägerin ist der Auffassung, durch dieses Verhalten in ihren Rechten verletzt worden zu sein und hat daher das Land Berlin auf Zahlung einer angemessenen Entschädigung nach dem LADG in Anspruch genommen.

Die Zivilkammer 26 des Landgerichts Berlin hat diese Klage mit Urteil vom 14. September 2022 abgewiesen.

Gegen dieses Urteil hat die Klägerin Berufung zum Kammergericht eingelegt, über die der 9. Zivilsenat des Kammergerichts am 29. September 2023 verhandeln wird.

Ob der 9. Zivilsenat des Kammergerichts bereits am 29. September 2023 in diesem Berufungsverfahren eine Entscheidung fällen oder einen Verkündungstermin für einen späteren Zeitpunkt festsetzen wird, ist offen.

Für die Presse werden Plätze in voraussichtlich genügender Zahl (im Verhältnis zu den Zuhörerplätzen) reserviert; eine Akkreditierung ist nicht erforderlich. Jedoch wird um Mitteilung per E-Mail an Dezernat7@kg.berlin.de bis zum 27. September 2023, 12:00 Uhr, gebeten, sofern eine Teilnahme als Pressevertreter*in beabsichtigt ist.

Kammergericht: Aktenzeichen 9 U 94/22
Landgericht Berlin: Urteil vom 14. September 2022, Aktenzeichen: 26 O 80/22

Anne Pietzcker
Pressesprecherin der Berliner Zivilgerichte

Bei Rückfragen: Pressestelle der Berliner Zivilgerichte
(Tel: + 49 (0)30 9015-2290)