Besucherinformationen

Eingangsbereich

Das Amtsgericht Neukölln finden sie in der Karl-Marx-Straße 77/79, 12043 Berlin.

Stand 06.02.2023

Bitte nutzen Sie in Ihrer Angelegenheit die Möglichkeit der schriftlichen Antragstellung. Eine persönliche Vorsprache kann erfolgen, sollte jedoch auf unaufschiebbare Angelegenheiten beschränkt werden.
Beachten Sie darüber hinaus die nachfolgenden allgemeinen Hinweise:

  • Für Kirchenaustritte werden keine Termine vergeben. Es ist möglich jederzeit zu den Öffnungszeiten aus der Kirche auszutreten.
  • Das Nachlassgericht ist mittwochs für Publikumsverkehr g e s c h l o s s e n.
  • Die Beurkundung von Erbausschlagungserklärungen soll vorrangig nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Termine können unter 90191-300 oder elektronisch vereinbart werden.
  • Die Grundbucheinsichtenstelle ist geöffnet
  • Die Spätsprechstunde donnerstags von 15.00 Uhr – 18:00 Uhr findet statt.
  • Das Publikum der Geschäftsstellen wird in den einzelnen Sachgebieten zum Teil über „Kontaktgeschäftsstellen“ abgewickelt.

Zur Verringerung des Infektionsrisikos werden alle Besucherinnen und Besucher des Amtsgerichts Neukölln gebeten, die nachfolgenden Regelungen zu beachten:

  • Halten Sie sich nur im unbedingt notwendigen Umfang im Dienstgebäude auf.
  • Beachten Sie den Mindestabstand von 1,5 bis 2 Meter.
  • Desinfizieren Sie sich beim Betreten die Hände.
  • Die Nutzung einer Maske wird empfohlen.

Mit Dank für Ihr Verständnis!
Der Präsident des Amtsgerichts Neukölln

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Die Info- und Rechtsantragstellen sind montags bis freitags von 09:00 bis 13:00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 15:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Weitere Informationen

Schilder der U-Bahn und S-Bahn sowie der Tram

Verkehrsanbindung

Sie erreichen das Amtsgericht Neukölln mit folgenden öffentlichen Verkehrsmitteln: Weitere Informationen

Internationales Zeichen für Zugangsmöglichkeit für behinderte Menschen

Zugang für Rollstuhlbenutzer

Hier erfahren Sie, wie das Dienstgebäude barrierefrei erreicht werden kann. Weitere Informationen