Rente: Hinterbliebenenrente für Witwen und Witwer

Grauhaarige Frau mit Brille schaut Dokumente an, auf dem Tisch ein Laptop

Wenn der oder die rentenversicherte Ehepartnerin, Ehepartner, Lebenspartnerin oder Lebenspartner verstirbt, gibt es in der Regel ein Anrecht auf Hinterbliebenenrente für Witwen oder Witwer.

Wer bekommt Witwen- bzw. Witwerrente?

Die Rente wird an Witwen und Witwer sowie Hinterbliebene eingetragener Lebenspartnerschaften gezahlt, wenn

  • die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat,
  • die oder der Verstorbene zum Todeszeitpunkt die fünfjährige Mindestversicherungszeit in der Rentenversicherung erfüllt oder
  • bereits eine Rente erhalten hat.

Große oder kleine Rente?

In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tod wird zur Überbrückung die volle Rente der Verstorbenen ausgezahlt. Danach richtet sich der Betrag nach den individuellen Voraussetzungen der Hinterbliebenen:

Die kleine Witwen- /Witwerrente beträgt 25 Prozent der Rente der Verstorbenen. Sie ist in der Regel auf zwei Jahre begrenzt und wird gezahlt, wenn die Hinterbliebenen

  • das 47. Lebensjahr (bzw. stufenweise Anhebung der Altersgrenze bis 2029) noch nicht vollendet haben,
  •  nicht erwerbsgemindert sind und 
  •  kein Kind erziehen.

Bei der großen Witwen- /Witwerrente erhalten die Hinterbliebenen 55 Prozent der Rente der Verstorbenen, wenn sie

  • das 47. Lebensjahr (bzw. stufenweise Anhebung der Altersgrenze bis 2029) vollendet haben oder
  • ein Kind unter 18 Jahren erziehen oder
  • erwerbsgemindert bzw. nach dem am 31.12.2000 geltenden Recht berufs- oder erwerbsunfähig sind.

Für die Erziehung eines Kindes bis zum dritten Lebensjahr gibt es einen Kinderzuschlag. Für die Witwenrente nach "altem Recht" gibt es diesen Zuschlag nicht, die Rente beträgt aber 60 Prozent der Rente der Verstorbenen.

Hat man zusätzlich zur Rente ein eigenes Einkommen, wird dieses unter Berücksichtigung eines Freibetrags zu 40 % angerechnet. Die Hinterbliebenenrente kann dadurch geringer werden oder ganz wegfallen.

Neue Ehe oder Partnerschaft

Wenn die oder der Hinterbliebene wieder heiratet oder eine neue Lebenspartnerschaft eintragen lässt, wird keine Witwenrente mehr gezahlt. Man kann aber eine Abfindung auf die Witwen- oder Witwerrente erhalten.

Sich informieren und beraten lassen

Die Witwen- oder Witwerrente wird nur auf Antrag und rückwirkend für bis zu zwölf Kalendermonate gezahlt.

Viele Infos rund um den Antrag gibt die Broschüre "Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten" und die Webseite der Deutschen Rentenversicherung. 

Da der Rentenantrag komplex ist und je nach Voraussetzungen gewährt wird, empfiehlt sich eine kompetente Beratung. Die Beratungsstellen der Rentenversicherung oder ehrenamtlich tätige Versichertenberater und -beraterinnen helfen beim Ausfüllen der Formulare. Auch Versichertenälteste, also verrentete Mitarbeitende der Deutschen Rentenversicherung Bund, helfen.

Downloads

Deutsche Rentenversicherung: Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten (Broschüre, Stand 7/2021)

PDF-Dokument
Copyright: Deutsche Rentenversicherung


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