Schwangerschaftskonflikt: Gute Beratung für Schwangere in Berlin

Ein junges Paar sitzt nebeneinander und schaut traurig auf einen Schwangerschaftstest.

Unerwartet oder ungewollt schwanger? In bestimmten Lebenssituationen kann eine Schwangerschaft eine schwere Krise bedeuten und kann für die schwangere Person – und auch für die Partnerin oder den Partner – zunächst ein Schock sein: Wie geht es jetzt weiter? In diesen Fällen bietet eine Schwangerschaftskonfliktberatung Hilfe und Unterstützung, um einen für Sie oder die Betroffenen passenden Weg zu finden. Wie haben für Sie die wichtigsten Informationen und Links zusammengetragen.

 

Keine Sorge, Ihnen wird geholfen: Schwangerenberatung

In einer Beratungsstelle können Sie Ihre Sorgen und Ängste ausführlich besprechen. Die Beratung informiert Sie über alle möglichen Unterstützungsangebote. Sie können sich zu Themen wie Mutterschutz und Elternzeit, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder über die besondere Situation von Alleinerziehenden aufklären lassen. Auch können Sie Optionen wie eine vertrauliche Geburt, das Kind in Pflege zu geben oder eine Freigabe zur Adoption erörtern. Wenn Sie schwanger sind, können Sie sich mit allen sozialen Fragen auch an das Jugendamt ihres Wohnbezirks, insbesondere dort an den Sozialpädagogischen Dienst oder die kommunalen und freien Erziehungs- und Familienberatungsstellen wenden. 

Nicht immer fällt es leicht, direkt persönlich mit jemanden über das Thema zu sprechen. Das Hilfetelefon Schwangere in Not bietet daher eine anonyme und kostenlose Beratung in 19 Sprachen per Telefon unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 40 40 020, Chat oder E-Mail an. 

Staatlich anerkannte Beratungsstellen in Berlin

Beratungsstellen gibt es beim öffentlichen Gesundheitsdienst und in freier Trägerschaft. Beispielsweise die Erziehungs- und Familieberatung in Berlin, die Stiftung Hilfe für die Familie oder die Bundestiftung Mutter und Kind​​​​​​​. Auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, die eine entsprechende Anerkennung dafür haben, dürfen Schwangerschaftskonfliktberatungen durchführen.

Wer trifft bei einem Schwangerschaftskonflikt die Entscheidung?

  • Nicht nur die schwangere Frau, sondern auch die Partnerin oder der Partner kann durch eine ungeplante Schwangerschaft in einen Konflikt geraten. Auch sie oder er kann sich beraten lassen – gemeinsam mit der Schwangeren oder im Einzelgespräch.
  • Die Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch liegt allein bei der Schwangeren. Eine ärztliche Feststellung der Notwendigkeit eines Schwangerschaftsabbruchs ist nicht nötig. 
  • Frauen dürfen in ihrer Entscheidungsfindung von niemandem unter Druck gesetzt werden. Drängt der Kindsvater oder eine andere Person die Frau gegen ihren Willen zu einer Freigabe zur Adoption oder zu einem Schwangerschaftsabbruch, machen sie sich strafbar.

Vor einem Schwangerschaftsabbruch: beraten lassen!

Zieht die Frau einen Schwangerschaftsabbruch in Betracht, ist eine Schwangerschaftskonfliktberatung verpflichtend. Über Methoden und Risiken eines Abbruchs wird die Schwangere dort ebenfalls informiert. Wenn Sie die Schwangerschaft selbst abbrechen, können Sie keine Beratung in Anspruch nehmen. Sie sollten sich in jedem Fall beraten lassen, auch wenn Sie sich in einer verzweifelten Situation befinden.

Hintergrund Schwangerschaftsabbruch: Paragraph 218 des Strafgesetzbuch

Wenn die Schwangerschaft das Wohl der Mutter gefährdet oder auf eine Vergewaltigung zurückgeht, ist ein Abbruch erlaubt. Ansonsten ist ein Schwangerschaftsabbruch nach Paragraph 218 Strafgesetzbuch (StGB) nur straffrei, wenn sich die Frau zuvor in einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beraten lässt. Eine Abtreibung muss innerhalb der ersten zwölf Wochen stattfinden. Die notwendige Bescheinigung über die erfolgte Beratung dürfen nur staatlich anerkannte Stellen ausstellen. 

Die Beratung ist kostenlos und vertraulich. Sie können sich auch anonym beraten lassen. Die Beratung umfasst ein Gespräch über die Gründe, warum eine Elternschaft nicht in Frage kommt: zum Beispiel emotionale oder partnerschaftliche Konflikte. Die Beratung klärt Sie auch über Ablauf und Kosten eines operativen oder medikamentösen Eingriffs auf. Gesetzlich festgelegt ist, dass zwischen der Beratung und der Abtreibung mindestens drei Tage vergehen müssen, um eine Bedenkzeit zu ermöglichen.

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