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Anerkennungkultur: Senat beschließt Ehrenamtskarte für Berliner Freiwillige

"Leistung allein genügt nicht. Man muss auch jemanden finden, der sie anerkennt." Marcel Mart

Die Kultur der Anerkennung bürgerschaftlichen Engagements bekam 2011 einen neuen Baustein: Der Senat führte die Berliner Ehrenamtskarte ein. Sie ist für überdurchschnittlich engagierte Bürgerinnen und Bürger bestimmt. Mit der Karte bekommen diese Menschen als Dankeschön für ihren Einsatz Vergünstigungen bei einer Reihe von Berliner Institutionen.
Der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit: „Bürgerschaftliches Engagement ist und bleibt Ehrensache. Aber das Danken seitens der Gesellschaft gehört ebenso zur Kultur des Bürgerschaftlichen Engagements wie der Einsatz der Freiwilligen.“

Rund ein Drittel der Berlinerinnen und Berliner engagieren sich freiwillig für ein gutes Zusammenleben in unserer Stadt. Sie entwickeln Eigeninitiative, haben Mut zu Neuem, bringen ihre Ideen ein und spenden Zeit und Geld. Der Senat hat bereits unterschiedliche Instrumente der Anerkennungskultur erfolgreich etabliert: den Freiwilligenpass als Qualifikationsnachweis für Freiwillige sowie die Ehrennadel für besonderes soziales Engagement.

Die Berliner Ehrenamtskarte wird diese vorhandenen Instrumente auf besondere Weise ergänzen, da sie direkt eine Vielzahl von Vorteilen bietet und damit für die Ehrenamtlichen aller Altersgruppen attraktiv ist.

Wer kann die Ehrenamtskarte bekommen?


Erhalten kann die Karte, wer

  • sich in den vergangenen 3 Jahren im Umfang von mindestens 20 Stunden im Monat oder 240 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert hat oder
  • sich in den vergangenen 5 Jahren im Umfang von 10 Stunden im Monat oder 120 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert hat
    und
  • sein Ehrenamt in Berlin ausübt und
  • die Absicht hat, das Engagement fortzusetzen.

Zudem darf der Ehrenamtliche für sein Engagement kein Entgelt und keine Aufwandsentschädigung erhalten, die über die Erstattung von Auslagen hinausgeht.

Wer gibt die Ehrenamtskarte aus?

Um die Ehrenamtskarte zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die Organisation, für die Sie ehrenamtlich tätig sind oder an das Ehrenamtsbüro Ihres Bezirksamtes.

Ihre Organisation oder Ihr Bezirksamt prüfen dann eigenverantwortlich, ob die Kriterien für den Erhalt der Karte durch Sie erfüllt werden. Die Organisationen und Bezirksämter können sich bei der Senatskanzlei -– III A/ S 3 – um ein Kartenkontingent bewerben.

Wie wird die Ehrenamtskarte beantragt?

Die Organisationen, die für ihre Freiwilligen die Ehrenamtskarte beantragen möchten, müssen sich zuvor in der Organisationsdatenbank bei "bürgeraktiv Berlin" registrieren. Nach ihrer Freischaltung können sie sich mit Hilfe ihrer Zugangsdaten auf ihrer Verwaltungsseite einloggen und durch Anklicken des Button "Ehrenamtskarten für ihre Mitarbeiter beantragen" das Bewerbungsformular aufrufen, ausfüllen und absenden.

Organisationen, die bereits bei "bürgeraktiv Berlin" registriert sind, brauchen sich nicht erneut zu registrieren. Sie können sich wie gewohnt mit ihren bisherigen Zugangsdaten einloggen und dann auch diese Möglichkeit nutzen. Organisationen, die das Internet nicht nutzen, wenden sich bitte an die Ehrenamtsbüros der Bezirksämter.

Die Ehrenamtsbüros der Bezirksämter können die Beantragung der Ehrenamtskarte über einen eigenen Zugang vornehmen, der ihnen separat als Link zugesandt wird.

Eine Registrierung bei "bürgeraktiv Berlin" bringt eine Reihe weiterer Vorteile mit sich, die Sie dann gleichzeitig mitnutzen können. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Welche Vergünstigungen können Karteninhaber erhalten?

Durch die Vorlage der Ehrenamtskarte in Verbindung mit einem Personaldokument (wie z.B. dem Ausweis, Pass oder Führerschein) können die Engagierten bei einer der Partnereinrichtungen z.B. vergünstigten Eintritt zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen erhalten.
Einrichtungen, die die Ehrenamtskarte dankenswert unterstützen, sind bisher unter anderem:

der Tierpark Berlin, der Berliner Zoo, der Friedrichstadt Palast, Hertha BSC, die Nikolaikirche, das Ephraim Palais, das Märkische Museum, das Museumsdorf Düppel, das Renaissance Theater, das Deutsche Theater, das Maxim Gorki Theater, der Berliner Dom, die Zitadelle Spandau, das Georg-Kolbe-Museum und das Museum der Dinge.

Die Liste der teilnehmenden Partner kann variieren, da auch für die Unterstützer der Ehrenamtskarte die Teilnahme freiwillig ist.

Sie können hier tagesaktuell einsehen, welche Einrichtungen gegenwärtig Partner sind und welche Vergünstigungen dort gewährt werden. Bitte beachten Sie, dass die Vergünstigungen, wie ermäßigte Ticketpreise, immer nur vor Ort beim unterstützenden Partner, z.B. an der Museums- oder Theaterkasse, geltend gemacht werden können und nicht an allgemeinen Theater- oder Vorverkaufskassen. Außerdem bitten wir Sie zu beachten, dass die Ehrenamtskarte nicht mit anderen Bonusangeboten oder Karten kombiniert werden kann.

Wo und wie lange gilt die Karte?

Die Karte hat eine begrenzte Laufzeit von zwei Jahren. Sollten nach dem Ablauf der Karte die Voraussetzungen für die Erteilung bei Ihnen weiterhin vorliegen, ist eine wiederholte Verleihung möglich.

Einen Rechtsanspruch auf den Erhalt der Karte gibt es generell nicht, da sie eine besondere Auszeichnung darstellt und als solche in nur begrenzter Stückzahl ausgegeben wird.

Welche Organisationen können die Ehrenamtskarte bei der Senatskanzlei beantragen?

Die Organisationen müssen eine gemeinwohlorientierte Ausrichtung haben, ein eigener Rechtsstatus ist jedoch nicht erforderlich. Auch Angehörige freier Initiativen können sich um die Ehrenamtskarte bewerben. Voraussetzung ist aber die Registrierung in der Organisationsdatenbank bei "bürgeraktiv Berlin".

Da die Kartenauflage auf 4500 Stück pro Jahr begrenzt ist, werden zunächst nur kleine Margen durch die Senatskanzlei ausgegeben werden, damit möglichst viele Organisationen und ein breiter Kreis an Ehrenamtlichen eine Chance auf Teilhabe haben.

Die ausgebenden Stellen haben die Verpflichtung, der Senatskanzlei über die Vergabe der Ehrenamtskarte statistisch in anonymisierter Form zu berichten. Ein entsprechendes Statistikformblatt finden Sie hier.

Wir bitte um Ihr Verständnis, dass Einzelpersonen, die keiner Organisation angehören nicht zum Empfängerkreis der Ehrenamtskarte gehören können.

Flyer Ehrenamtskarte

Kontakt

Der Regierende Bürger-
meister von Berlin
- Senatskanzlei -

Tel: (030) 9026-2320
Fax: (030) 9026-2294
E-Mail

Berliner Rathaus
Jüdenstr. 1
10178 Berlin