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Wer kann bei der Europawahl 2024 gewählt werden?

Bei der Europawahl stehen in Deutschland verschiedene Kandidatinnen und Kandidaten unterschiedlichster Parteien und politischer Vereinigungen zur Wahl. Sie werden in sog. Listen aufgestellt. Diese Kandidatinnen und Kandidaten können dann stellvertretend für diese Partei bzw. die politische Vereinigung ins Europäische Parlament gewählt werden. Einzelpersonen können sich nicht zur Wahl aufstellen lassen.

Die Listen für die Europawahl 2024 müssen bei der Bundeswahlleiterin bis zum 18. März 2024 eingegangen sein. Sie werden dann nach den Vorgaben für die Europawahlen geprüft (Europawahlgesetz ).

Über die Zulassung der eingegangenen Listen entscheidet der Bundeswahlausschuss am 72. Tag vor der Wahl (= 29. März 2024).
Spätestens am 22. April wird die Bundeswahlleitung die Wahlvorschläge öffentlich bekanntgeben.

Vom 21. April bis 16. Juni dürfen die zugelassenen Parteien bzw. politischen Vereinigungen die Wahlwerbung auf öffentlichen Straßen vornehmen.