PM 22/2008 Anklage gegen NPD-Verantwortliche
Pressemitteilung Nr. 22/2008 vom 25.03.2008
In Zusammenhang mit der Herausgabe eines sogenannten „WM-Planers“ zur Fußballweltmeisterschaft 2006 hat die Staatsanwaltschaft Berlin gegen den Vorsitzenden der National Demokratischen Partei Deutschlands (NPD), Udo Voigt, sowie zwei weitere NPD-Verantwortliche Anklage wegen Volksverhetzung in zwei Fällen sowie wegen Beleidigung erhoben.
Der Anklage zufolge sollen die Angeschuldigten für die Herausgabe eines Planers zur Fußballweltmeisterschaft 2006 verantwortlich gewesen sein, in welchem durch die Abbildung eines Trikots mit der Nummer 25 – welche seinerzeit einem dunkelhäutigen Fußballnationalspieler zugeordnet war - in Verbindung mit dem Schriftzug „Weiß – Nicht nur eine Trikotfarbe“ zum Ausdruck gebracht worden sein soll, dieser Spieler wie auch sonstige Spieler nicht weißer Hautfarbe seien unwürdig, Deutschland als Nationalspieler zu repräsentieren. Nach der Durchsuchung der Parteizentrale und Beschlagnahme der entsprechenden Flyer sollen die Angeschuldigten einen neuen WM-Planer erstellt haben, in welchem – illustriert durch das Piktogramm eines weißen und zehn farbiger Nationalspieler vor der Fragestellung „Nationalelf 2010?“ – erneut eine „Überfremdung“ der Nationalmannschaft angeprangert worden sein soll.
Ein Termin zur mündlichen Hauptverhandlung vor der zuständigen Abteilung des Amtsgerichts Tiergarten steht noch nicht fest.
Simone Herbeth
Oberstaatsanwältin
Pressemitteilung Nr. 15/2006
Presseberichterstattung vom 7. April 2006 bis zum 4. März 2008
« Übersicht über die Pressemitteilungen
© Senatsverwaltung für Justiz