Um 1900 setzte in Berlin auf dem Gebiet des Gerichtswesens eine umfassende Bautätigkeit ein. Insgesamt 17 Neubauten wurden getätigt. Die Stadt Charlottenburg stellte für die Einrichtung eines dritten Landgerichtsbezirks, zuständig für die nordwestlich bis nordöstlich stadtnahen Kreise von Nauen und Bernau bis Strausberg, ein Grundstück in landschaftlich schöner Umgebung an einer im Entstehen begriffenen, im Angesicht des Charlottenburger Schloßparks verlaufenden Spreeuferstraße zur Verfügung.
Das Gebäude wurde als Königliches Landgericht III Berlin in Charlottenburg in zwei Abschnitten 1901 bis 1906 und 1912 bis 1915 von dem Wirklichen Geheimen Oberbaurat Paul Thoemer und dem Regierungs- und Geheimen Baurat Rudolf Mönnich errichtet. Es ist dem vom damaligen Kaiser Wilhelm II bevorzugten Baustil der Romanik nachempfunden. Ende des letzten Jahrhunderts wurde am Tegeler Weg in nördlicher Richtung ein weiterer Bauteil angegliedert. Der erste Bauteil bildete einen langgestreckten Baukörper mit geringer Tiefe entlang des Tegeler Weges bis zur Osnabrücker Straße. Hoch oben über dem Eingangsportal steht der preußische Wahlspruch „suum cuique“ (Jedem das Seine).
Der Eingangsbereich wird von einer auf einem Löwenthron sitzenden Justitia beherrscht. Ihre Augen sind verbunden. Auf ihrem rechten Knie ruht ein Gesetzbuch, ihre linke Hand ist auf einen fasces (lat.: Rutenbündel) gestützt.



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