Die Berliner Zivilgerichte (Landgericht, Kammergericht, Amtsgerichte) bieten den Parteien eines Rechtsstreits als ein alternatives Verfahren zur Konfliktlösung die Mediation durch einen Güterichter* an. Den Parteien steht dabei ein speziell geschulter und erfahrener Güterichter in einem vertraulich geführten Gespräch zur Seite. Mit seiner Unterstützung entwickeln die Konfliktparteien eine interessengerechte, kreative, nachhaltige und vor allem zukunftsorientierte Lösung der Streitigkeiten. mehr »
Das Landgericht Berlin bietet seit 2009 im Rahmen eines bundesweit einzigartigen Pilotprojekts die Möglichkeit, gerichtliche Verfahren nach §§ 109 ff des Strafvollzugsgesetzes - also Streitfälle zwischen Gefangenen und Strafvollzugsanstalten - im Wege der gerichtlichen Mediation gütlich beizulegen. mehr »
Photos (c) Ulf Buermeyer (top) and Tony Hisgett (down).
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