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Amtsgericht Pankow/Weißensee - Geschäftsverteilung


Geschäftsverteilungsplan und Gerichtsvollzieherverzeichnis

Wegen der Vielzahl von Daten sind Irrtümer bei der Online-Version nicht auszuschließen. Verbindlich ist daher allein das bei den Präsidiumsunterlagen geführte schriftliche Exemplar mit seinen Änderungen. Der Geschäftsverteilungsplan weist den Stand zum Inkrafttreten aus. Änderungen die im laufenden Geschäftsjahr durch das Präsidium beschlossen werden, können auf der Hauptgeschäftsstelle des Gerichts in 13086 Berlin, Parkstraße 71 eingesehen werden.

Die jeweils aktuelle Fassung des Gerichtsvollzieherverzeichnisses kann auf der Hauptgeschäftsstelle des Gerichts in 13086 Berlin, Parkstraße 71 eingesehen werden.

Allgemeine zivilrechtliche Zuständigkeiten des Amtsgerichts Pankow/Weißensee

Das Amtsgericht Pankow/Weißensee ist zuständig für die Ortsteile Weißensee, Blankenburg, Heinersdorf, Karow, Stadtrandsiedlung Malchow, Pankow, Blankenfelde, Buch, Französisch Buchholz, Niederschönhausen, Rosenthal und Wilhelmsruh des Bezirks Pankow.

Die Abteilungen für Zivilprozessverfahren, Nachlasssachen, Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung und Insolvenzverfahren befinden sich im Dienstgebäude Weißensee in der Parkstraße 71, 13086 Berlin.

Die Abteilungen für Betreuungssachen und Pflegschaften für Abwesende und unbekannte Beteiligte befinden sich im Dienstgebäude Pankow in der Kissingenstraße 5-6, 13189 Berlin.

Beratungshilfe und Kirchenaustritte können in beiden Dienstgebäuden beantragt werden.

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Familiengericht und Familiensachen

Das Familiengericht Pankow/Weißensee befindet sich in der Kissingenstraße 5-6, in 13189 Berlin, und ist örtlich zuständig für die Bezirke der Amtsgerichte Mitte, Pankow/Weißensee, Tiergarten und Wedding. Es ist ferner zuständig für Entscheidungen nach § 12 Abs. 2 in Verbindung mit §§ 10 und 11 des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes. Hierzu zählen u.a. Entscheidungen

  • über gerichtliche Anordnungen in Bezug auf die Rückgabe des Kindes, die Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses oder das Recht zum persönlichen Umgang nach erfolgter Entführung des Kindes aus dem Ausland nach Berlin sowie
  • über die Vollstreckbarerklärung oder eine gesonderte Feststellung der Anerkennung von Entscheidungen aus anderen Vertragsstaaten des Europäischen Übereinkommens.

Das Familiengericht Schöneberg ist seit dem 01.01.2010 für seinen Gerichtsbezirk örtlich zuständig. Zudem ist es für eine Reihe von Familiensachen mit Auslandsbezug gemäß § 122 Nr. 6 FamFG bei fehlendem inländischen Wohnsitz zuständig. Mehr dazu finden Sie hier.

Das Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg ist örtlich zuständig für die übrigen sechs Gerichtsbezirke der Amtsgerichte Charlottenburg, Köpenick, Lichtenberg, Neukölln, Spandau und Tempelhof-Kreuzberg.


Familiensachen sind gemäß § 111 FamFG

- Ehesachen (vgl. §§ 121 ff. FamFG)
- Kindschaftssachen (vgl. §§ 151 ff. FamFG)
- Abstammungssachen (vgl. §§ 169 ff. FamFG)
- Adoptionssachen (vgl. §§ 186 ff. FamFG)
- Ehewohnungs- und Haushaltssachen (vgl. §§ 200 ff. FamFG)
- Gewaltschutzsachen (vgl. §§ 210 ff. FamFG)
- Versorgungsausgleichssachen (vgl. §§ 217 ff. FamFG)
- Unterhaltssachen (vgl. §§ 231 ff. FamFG)
- Güterrechtssachen (vgl. §§ 261 ff. FamFG)
- sonstige Familiensachen (vgl. §§ 266 ff. FamFG)
- Lebenspartnerschaftssachen (vgl. §§ 269 ff. FamFG)


Das beschleunigte Familienverfahren

Informationen zum beschleunigten Familienverfahren finden Sie hier.
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Konzentrierte Aufgaben bei den Berliner Amtsgerichten

Konzentrierte Aufgaben (Zuständigkeiten) werden in Berlin nur von einzelnen Amtsgerichten (abweichend von den bezirklichen Zuständigkeiten) wahrgenommen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Mediation

Das Amtsgericht Pankow/Weißensee bietet den Parteien eines bei ihm rechtshängigen Verfahrens in Familiensachen die Möglichkeit, ihre Konflikte im Wege einer gerichtlichen Mediation einvernehmlich zu regeln. Dabei stehen ihnen speziell geschulte richterliche Mediatorinnen und Mediatoren zur Seite. Die Mediatoren unterstützen die Parteien im Beisein ihrer Rechtsanwälte in einem auf etwa zwei bis drei Stunden angelegten, vertraulichen und nicht öffentlichen Mediationsgespräch eine sinnvolle, umfassende und damit auf Dauer tragfähige Lösung zu entwickeln. Die Einigung kann auf Wunsch als gerichtlicher Vergleich protokolliert werden.

Die Vorteile gegenüber einem streitigen Gerichtsverfahren sind im Besonderen, dass die Parteien miteinander eine Lösung entwickeln können, die

  • Ihre Anliegen berücksichtigt
  • für beide Seiten tragbar ist
  • keine Verlierer zurücklässt
  • künftig geachtet wird
  • die mit einem Gerichtsverfahren verbundenen Belastungen verringert
  • keine zusätzlichen Gerichtskosten auslöst.

Weitere Informationen zur Mediation finden Sie hier.

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Kontakt

Amtsgericht Pankow/Weißensee
Parkstr. 71
13086 Berlin

Stadtplan

Tel.: +49 (0)30 90245 - 0
Fax: +49 (0)30 90245 - 400

Familien- und Betreuungsssachen
Kissingenstr. 5-6
13189 Berlin

Stadtplan

Tel.: +40 (0)30 90245 - 0
Fax: +49 (0)30 90245 - 140

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Frau Köhler
Tel.: +49 (0)30 90245 - 202
Fax: +49 (0)30 90245 - 140