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Das beschleunigte Familienverfahren

Herzlich willkommen auf der Internetseite des beschleunigten Familienverfahrens!

Im Trennungskonflikt der Eltern gibt es nie Gewinner, aber immer Verlierer, nämlich die Kinder.

Dem wirkt die interdisziplinäre Zusammenarbeit der am Familienkonflikt beteiligten Professionen im Rahmen des beschleunigten Familienverfahrens entgegen. Auf dieser Internetseite finden Sie nähere Informationen sowohl zu dem besonderen Verfahren und seinen Grundsätzen selbst wie auch zu dem Netzwerk der Arbeitskreise, in welchem das beschleunigte Familienverfahren entwickelt, praktiziert und verbreitet wird. Außerdem haben wir Merkblätter, Arbeitshilfen, Präsentationen und Veranstaltungshinweise eingestellt.

Wir freuen uns über Ihr Interesse. Gern können Sie die hier gefundenen Informationen zu nicht-kommerziellen Zwecken mit Quellenangabe weiter verwenden. Sie sind herzlich eingeladen, sich an der Diskussion und Entwicklung des beschleunigten Familienverfahrens und der interdisziplinären Zusammenarbeit zu beteiligen.

Kinder können nicht warten!

Allgemeine Informationen zum Verfahren


Im Trennungskonflikt der Eltern gibt es nie Gewinner, aber immer Verlierer, nämlich die Kinder.

1. Ausgangspunkte

Dem soll ein Ende gesetzt werden! Diesem Ziel hat sich in Berlin ein weitreichendes und engmaschiges Netzwerk von allen am Familienkonflikt beteiligten Professionellen verschrieben. Dabei gehen wir von drei Grundannahmen aus, die wir dem Gesetz aus §§ 1671, 1684 Abs. 3, Abs. 4 BGB, § 52 FGG entnehmen:

1. Kinder brauchen gute und stabile Beziehungen zu beiden Elternteilen.
2. Beziehungen und deren Qualität lassen sich nicht durch Gerichtsbeschlüsse verordnen.
3. Eltern im Trennungskonflikt können es lernen, diese guten Beziehungen ihrer Kinder zu fördern.

Jahrelange Praxis im familiengerichtlichen Verfahren hat uns gelehrt, dass die herkömmliche Verfahrensweise diesen Anforderungen nicht gerecht wird, und zwar aus mehreren Gründen.
Durch die veränderte Verfahrensweise entlang einer besonderen Grundhaltung erlaubt es uns, mit den sich rasant verändernden Verhältnissen der Trennungsfamilie Schritt zu halten. Statt in einer punktuellen Betrachtungsweise und Bewertung zu verharren, beziehen wir die Dynamik des Familienkonfliktes mit ein. Nur auf diese Weise können wir Ergebnisse erzielen, die den Lebensverhältnissen entsprechen und sich ihnen auch unter veränderten Umständen geschmeidig anpassen. Die durch den Trennungskonflikt in starren Positionen verhärteten Fronten zwischen dem Paar brechen wir auf und fördern die Bereitschaft der Eltern, sich zum Wohle ihrer Kinder zu verändern und vielleicht sogar über ihren Schatten zu springen.
Nur eine Lösung, welche beide Eltern gemeinsam entwickelt haben und welche sie beide tragen, kann nachhaltig Bestand haben und dauerhaft dem Wohl des Kindes dienen. Auf dem Weg zu dieser Lösung unterstützen wir als die in einer Verantwortungsgemeinschaft für das Kindeswohl zusammen wirkenden Professionellen.

2. Besondere Verfahrensweise

Entgegen vielen Vorurteilen beschränkt sich das beschleunigte Familienverfahren nicht allein auf eine irgendwie geartete oder zielfreie Beschleunigung. Das beschleunigte Familienverfahren ist vielmehr beschleunigt lediglich in den Abläufen, jedoch nachhaltig in der Lösung. Die besondere Verfahrensweise besteht aus einer Wechselwirkung zwischen schneller gerichtlicher Intervention und einem auf Nachhaltigkeit und Eigenverantwortlichkeit angelegten, dem individuellen Unterstützungsbedarf der Eltern angepassten Hilfs- oder Beratungsangebot.
Geht ein Antrag auf Regelung der elterlichen Sorge oder des Umgangs bei dem Familiengericht ein, beraumt das Gericht sofort Termin zur Anhörung an, und zwar für in spätestens innerhalb eines Monats (siehe gesetzliche Neuregelung in § 50 e FGG n.F.: Beschleunigungs- und Vorranggebot), lädt die Beteiligten und das Jugendamt zu diesem Termin, versendet ein Merkblatt und legt allen bestimmte Pflichten auf. Eltern und Anwälte werden gebeten, sich auf die wesentlichen Sachinformationen zu beschränken, wie z. B. wie viele Kinder in der Familie leben, wie alt sie sind, was konkret zur Regelung ansteht. Insbesondere werden alle Beteiligten gebeten, Schuldzuweisungen und gegenseitige Verletzungen zu vermeiden. Das Gericht sichert allen Beteiligten zu, dass in dem gerichtlichen Anhörungstermin ausreichend Gelegenheit besteht, zu Wort zu kommen. Die Eltern selbst sollen sich noch vor dem gerichtlichen Anhörungstermin mit dem Jugendamt in Verbindung setzen und nach Möglichkeit einen Beratungstermin vereinbaren und durchführen. Das Jugendamt selbst setzt sich seinerseits sofort und möglichst telefonisch mit den Eltern in Verbindung und vereinbart einen Beratungstermin, der möglichst noch vor dem gerichtlichen Anhörungstermin stattfinden sollte. In diesem ersten Beratungstermin lotet das Jugendamt die Ressourcen der Eltern aus. Dabei hat schon dieser erste und vorgerichtliche Beratungstermin das Ziel, die Eltern an ihre gemeinsame Elternverantwortung für die Kinder zu erinnern, sie zu befähigen, die Bedürfnisse ihrer Kinder zukünftig wieder gemeinsam und selbständig, d.h. ohne fremde Hilfe zu erkennen und zu befriedigen.

Durch diese schnelle Intervention aller Professionen wird mit Blick auf die Interessen des Kindes der Konflikt zwischen den Eltern möglichst schnell entschärft und den Eltern zu einem möglichst frühen Zeitpunkt die individuell notwendige Hilfe zuteil.

In dem gerichtlichen Anhörungstermin führt das Gericht sodann mit den Eltern und deren Verfahrensvertretern mit fachlicher Unterstützung des Jugendamtes ein offenes Lösungsgespräch. Durch diese frühe gerichtliche Anhörung kann die Situation der Kinder und der Familie als ganzem zu einem möglichst frühen Zeitpunkt analysiert werden, können die individuellen Bedürfnisse der Familie frühzeitig herausgearbeitet werden (§ 12 FGG "dynamische Amtsermittlung"), kann möglichst viel zu Regelndes in einer "Elternvereinbarung"; abgeschichtet werden (§ 52 FGG), können - soweit notwendig durch einstweilige Anordnungen notwendige Strukturen vorgegeben werden.

3. Vernetzung in Arbeitskreisen

Diese besondere Arbeitsweise, die von den oben dargestellten Grundannahmen getragen ist, setzt eine zuverlässige Vernetzung der am Familienkonflikt beteiligten Professionellen voraus. Sie wird von in dem Entwurf des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit als selbstverständliche und notwendige Voraussetzung für das Erreichen der Ziele vorausgesetzt. Diese Zusammenarbeit ist in Berlin durch ein strukturiertes System von Arbeitskreisen erreicht worden.

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Merkblätter und Formulare
  • Merkblatt zum beschleunigten Familienverfahren

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    (19638 Bytes)
  • Merkblatt zum beschleunigten Familienverfahren / Указания касательно ускоренного решения семейных дел

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    (Russisch // Русский язык, 77188 Bytes)
  • Informationsblatt für Eltern

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    (16246 Bytes)
  • Informationsblatt für Eltern / Информационный лист для родителей

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    (Russisch // Русский язык, 71408 Bytes)
  • 20 Bitten von Kindern an Eltern.

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    (Zitiert nach Frau Dr. Karin Jäckel unter www.karin-jaeckel.de/aktuelles/aktuelles7a.html., 20898 Bytes)
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Literatur
  • Literaturhinweise - Fassung vom 11.08.2008.pdf

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    (51610 Bytes)
  • Jugend-Rundschreiben Nr. 5/2008

    Jugend-Rundschreiben Nr. 5/2008 laden »

    (über verbindliche Bewertungs- und Dokumentationsverfahren bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung [Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung], 819481 Bytes)
  • FamFG - Textauszug zum Familienverfahrensrecht

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    (435043 Bytes)
  • FamFG - Synopse (SGB VIII und BGB)

    FamFG - Synopse (SGB VIII und BGB) laden »

    (54477 Bytes)
  • Das beschleunigte Familienverfahren

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    (Mit freundlicher Genehmigung des Bundesanzeiger-Verlages, 209780 Bytes)
  • Umgangsgestaltung bei Kindern im Alter von 0-3 Jahren

    Umgangsgestaltung bei Kindern im Alter von 0-3 Jahren laden »

    (Bachelorarbeit zum Thema von Aurelia Lorenz, 666394 Bytes)
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Aus den Arbeitskreisen
  • Arbeitskreis 1 - Friedrichshain-Kreuzberg und Neukölln

    Arbeitskreis 1 - Friedrichshain-Kreuzberg und Neukölln laden »

    (19324 Bytes)
  • Arbeitskreis Lichtenberg

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    (Bericht über die Arbeit des Arbeitskreises Lichtenberg, 19034 Bytes)

Der Pankower Arbeitskreis zur interdisziplinären Zusammenarbeit in Sorge- und Umgangsstreitigkeiten stellt sich vor:

Entsprechend der Zuständigkeitskonzentration für das Amtsgericht Pankow/Weißensee erstreckt sich unsere interdisziplinäre Zusammenarbeit regional auf die Jugendamtsbezirke Pankow, Mitte, Reinickendorf.

Wir treffen uns regelmäßig einmal im Monat an einem festen Tag im Familiengericht Pankow. In unseren Sitzungen verabreden wir Verfahrensstandards, gemeinsame Grundannahmen, erarbeiten Merkblätter und Arbeitshilfen, betreiben eine fundierte Öffentlichkeitsarbeit und tauschen uns über Arbeitsweise und Fachwissen der anderen am Familienkonflikt beteiligten Professionen aus. Regelmäßig wenden wir uns mit Informationsveranstaltungen gezielt an die verschiedenen Fachkreise. Über diese Termine können Sie sich anhand unseres Veranstaltungskalenders gern näher informieren.

Zweimal im Jahr sind unsere Sitzungen offen gestaltet. Zu ihnen sind alle anderen Professionellen in unserer Region, die es leider nicht ermöglichen können, regelmäßig an unseren Arbeitstreffen teilzunehmen, herzlich eingeladen, mit uns zu diskutieren und uns weitere Anregungen zu geben. Diese bearbeiten wir dann in unserem Arbeitskreis weiter. Außerdem können Sie sich gern als Gasthörer in einzelnen Sitzungen über unsere Arbeit ganz konkret informieren. Wegen des beschränkten Platzangebotes bitten wir Sie, sich bei einem der unten genannten Kontaktrechtsanwälte oder Kontaktrechtsanwältinnen anzumelden.

Verantwortliche Repräsentanten des Arbeitskreises sind die Vertreter der Jugendämter unserer drei Bezirke zusammen mit den für diese Bezirke jeweils von der Rechtsanwaltskammer benannten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Wenn Sie daher Kontakt mit unserem Arbeitskreis aufnehmen wollen, sind Sie herzlich eingeladen, sich über diese unsere Repräsentanten an uns zu wenden.

Sollten Sie an einer regelmäßigen und verbindlich aktiven Mitarbeit in unserem Arbeitskreis interessiert sein, können Sie sich ebenfalls gern zur Aufnahme anmelden.

  • Präsentation zum beschleunigten Familienverfahren

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    (731648 Bytes)
  • Grafische Darstellung der Arbeitskreise

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    (49664 Bytes)
  • Kontakt Rechtsanwälte

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    (10600 Bytes)
  • Vortrag zum Sachstand (05/08)

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    (16008 Bytes)
Verfahrensstandards
  • Verfahrensstandards

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    (11739 Bytes)
  • Grafische Darstellung der Verfahrensstandards im beschleunigten Familienverfahren

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    (214016 Bytes)
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Verfahrensrollen
Jugendämter
  • Jugend-Rundschreiben 4/2009

    Jugend-Rundschreiben 4/2009 laden »

    (der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Berlin (Handreichung an die Jugendämter für sog. Erörterungsgespräche in Verfahren bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung), 54741 Bytes)
  • Jugend-Informationsrundschreiben Nr. 6/2008

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    (der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Berlin, 204601 Bytes)
  • Jugend-Rundschreiben Nr. 5/2008

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    (der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Berlin, 819481 Bytes)
  • Grafik: Familiengerichtliche Verfahren gemäß § 50 Abs. 1 und 2 SGB VIII

    Grafik: Familiengerichtliche Verfahren gemäß § 50 Abs. 1 und 2 SGB VIII laden »

    (Rolle des RSD und der EFB, 20064 Bytes)
  • Familiengerichtliche Verfahren gemäß § 50 Abs. 1 und 2 SGB VIII

    Familiengerichtliche Verfahren gemäß § 50 Abs. 1 und 2 SGB VIII laden »

    (Rolle des RSD und der EFB, 24302 Bytes)
  • Jugendamt: Anregungen, Angebote und Interventionen im Kindschaftsverfahren

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    (Präsentation für den Koordinierungskreis, 2748691 Bytes)
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Beratung
  • Erziehungs- und Familienberatungsstellen in Berlin

    Erziehungs- und Familienberatungsstellen in Berlin laden »

    (27424 Bytes)

Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung ...

... ist ein kostenfreies Angebot an alle Eltern, Erziehungsberechtigte oder an der Erziehung beteiligte Personen und natürlich auch die Kinder und Jugendlichen selbst, wenn es in konfliktbeladenen Familiensituationen um den Erhalt bzw. die Wiederherstellung einer kindgerechten Elternverantwortung geht. Die Beratung soll auch darin unterstützen, ein partnerschaftliches Zusammenleben in der Familie aufzubauen und Konflikte und Krisen in der Familie zu bewältigen.

Im Falle der Trennung oder Scheidung werden die Eltern bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzepts für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge und des Umganges unterstützt. Das Kind oder der Jugendliche wird im Rahmen seiner Möglichkeiten beteiligt. Ein gemeinsames Konzept kann auch als Grundlage für die richterliche Entscheidung über die elterliche Sorge nach der Trennung oder Scheidung dienen.

... zu Umgangsregelungen und begleiteter Umgang

Eine Umgangsregelung soll Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit geben, ihr gesetzlich verankertes Recht auf eine entwicklungsfördernde Kontinuität ihrer Beziehung zu beiden Eltern bzw. anderen wichtigen Bezugspersonen auch nach der Trennung von ihnen wahrzunehmen. Die Beratung soll hier die Erarbeitung von Vereinbarungen unterstützen und dabei insbesondere den Blickwinkel des Kindes und Auswirkungen von möglichen Regelungen auf die Kinder berücksichtigen.

Der sogenannte Begleitete Umgang ist eine Leistung der Jugendhilfe, die beim Jugendamt beantragt wird und von diesem selbst oder von freien Trägern der Jugendhilfe erbracht wird. Begleiteter Umgang hilft Eltern und Kinder, Konflikte und Widerstände zu bearbeiten. Ziel ist, die Umgangsgestaltung so bald wie möglich zu verselbständigen. Eine von allen getragene Absprache über den Umgang zwischen den beteiligten Erwachsenen und dem Kind wird erarbeitet.

Diese Beratung bietet das Jugendamt an, und zwar der Regionale Sozialpädagogische Dienst (RSD) oder die Erziehungs- und Familienberatungsstelle (EFB) des Jugendamtes; die Beratung wird auch von den Erziehungs- und Familienberatungsstellen freier Träger angeboten.


Erziehungsberatung

Bei wichtigen Erziehungsfragen oder sobald mehrere Erziehungsprobleme auffallen (z. B. sehr viel Geschwisterstreit und Aufmerksamkeitsprobleme in der Kindertageseinrichtung) ist es hilfreich, frühzeitig Erziehungsberatung zu suchen. Es gibt in Deutschland mehr als 1000 Erziehungsberatungsstellen, an deren insbesondere speziell weitergebildete Sozialpädagogen und Psychologen tätig sind.
Ein Schwerpunkt in der praktischen Arbeit ist die Beratung von Personensorgeberechtigten bei Trennung und Scheidung (z. B. „Wie bereiten wir uns und die Kinder auf eine Elterntrennung vor?“) und die Beratung von Alleinerziehenden. Erziehungsberatung ist kostenfrei und wird von verschiedenen Beratungsstellen angeboten. Ratsuchende Eltern, aber auch Erzieher und Lehrer können sich unmittelbar an eine Beratungsstelle vor Ort wenden. Auch Jugendliche können sich selbständig an die Beratungsstellen wenden.

Links

Erziehungs- und Familienberatung in Berlin

Erziehungs- und Familienberatung Bezirksamt Pankow

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Rechtsanwaltschaft

Der Anwalt ist der parteiliche Vertreter eines Elternteils auch im Beschleunigten Familienverfahren. Während die anderen Beteiligten wie Gericht, Jugendamt, Gutachter etc. eine unparteiliche Haltung gegenüber den Eltern einnehmen, setzt sich der Anwalt konsequent für die Interessen seines Mandanten ein. Hierzu ist der Anwalt gesetzlich verpflichtet
(§ 43 a BRAO, § 3 BORA, § 356 StGB).

Diese Rolle des Anwalts verschafft ihm das Vertrauen des von ihm vertretenen Elternteils.
Der Anwalt verfügt über Wissen zum Streitgegenstand und zur Interessenlage seines Mandanten. Der Mandant kann sich darauf verlassen, dass der Anwalt seine Sichtweise und seine Interessen in das Verfahren einbringen wird.

Diese Stellung des Anwalts zu seinem Mandanten birgt aber auch Gefahren.

Zum einen die, dass sich der zwischen den Eltern in der Regel hoch emotional geführte Streit auf der Anwaltsebene wiederholt und dadurch der Konflikt zwischen den Eltern eskaliert. Im herkömmlichen kontradiktorischen Verfahren wird vom Anwalt umfangreich schriftlich vorgetragen, ausführlich bestritten und mit Vorwürfen an den anderen Elternteil erwidert.

Im beschleunigten Familienverfahren wird hingegen schriftlich wenig vorgetragen und eine Sprachform gewählt, die es den Parteien erlaubt, aus ihrer Sicht jeweils fair empfundene Lösungen zu suchen.

Zum zweiten besteht die Gefahr, dass die Bedürfnisse des Kindes nicht hinreichend im Verfahren Berücksichtigung finden. Eltern, die stark im Trennungskonflikt involviert sind, sind oft nicht in der Lage, die besonderen Bedürfnisse ihrer Kinder wahrzunehmen und auf diese zu reagieren. Dieser Mangel an Focussierung auf die Kindesinteressen kann im herkömmlichen Verfahren durch den Anwalt noch verstärkt werden.

Im beschleunigten Familienverfahren geht es darum, den Elternteil darin zu unterstützen, seine Haltung im Interesse des Kindes zu überprüfen und zu verändern. Der Anwalt benötigt dazu gelegentlich einen gewissen Abstand zum Mandanten, der vom Mandanten nicht als mangelnde Parteilichkeit missverstanden werden sollte.

Dies erfordert vom Anwalt nicht nur eine gute juristische Sachkenntnis, sondern auch einige Erfahrung von der Spezifik menschlichen Verhaltens im Beziehungskonflikt und mit der besonderen Situation von Trennungskindern.

Beide Elternteile lieben ihre Kinder und tragen nach dem Gesetz die Verantwortung dafür, dass es ihren Kindern- auch nach der Trennung- gut geht. Dies ist im beschleunigten Familienverfahren der Ansatzpunkt des Anwalts für die Mitwirkung an einer zukunftsorientierten Lösung im konsequenten Interesse seines Mandanten und des in dessen Verantwortung stehenden Kindeswohls.

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Sachverständige

Psychologische Begutachtung im beschleunigten Familienverfahren

Im beschleunigten Familienverfahren zu Sorge- und Umgangsrechtregelungen kommt einem lösungsorientierten und konfliktmindernden Vorgehen bei der Begutachtung besondere Bedeutung zu. Sachverständige sollten eine interventionsdiagnostische Herangehensweise bevorzugen, bei der zuerst ein Diagnostikteil erfolgt und anschließend mit den Beteiligten die Ergebnisse ausgewertet werden. Der diagnostische Teil des Gutachtens wird benötigt, um mit den Beteiligten einvernehmliche Lösungen zu erarbeiten, die dem Kindeswohl zuträglich sind. Insofern ist die Diagnostik als Fundament für eine am Kindeswohl orientierte Lösung zu sehen. Hier wird auch die Abgrenzung der gutachterlichen Tätigkeit zu Mediation, Beratung oder Therapie deutlich. Sachverständige können aufgrund ihrer Untersuchungsergebnisse den Eltern nicht nur die Sichtweise und das Erleben der Kinder verdeutlichen, sondern auch einvernehmliche Regelungen der Eltern verhindern, die nicht am Wohl der Kinder orientiert sind. Transparenz und Offenlegung der Vorgehensweise der Sachverständigen gegenüber den Beteiligten sind von hoher Bedeutung, da somit eine Wertung der Untersuchungsergebnisse transparent und damit kritisierbar bleibt. Dies versetzt die Beteiligten in eine aktive Rolle im Rahmen der Begutachtung, da sie über Ergebnisse frühzeitig informiert werden und nicht nur dazu Stellung nehmen können, sondern auch eigene Lösungsvorschläge beisteuern und ihr Verhalten am Kindeswohl ausrichten können. Dies kann die Belastung für die beteiligten Kinder mindern und die Handlungskompetenzen der Bezugspersonen erweitern. Die erarbeiteten Lösungen werden praxisnah und nach Möglichkeit im Rahmen der Begutachtung bereits erprobt und ausgewertet.

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Verfahrenspfleger

im Aufbau

Umgangsspfleger
  • Die Umgangspflegschaft Im Familienverfahren

    Die Umgangspflegschaft Im Familienverfahren laden »

    (von Gise Wolfrum und Birgit Kleinspehn, 38750 Bytes)
  • Beschlussvorlage

    Beschlussvorlage laden »

    ( für die Bestellung eines Umgangspflegers, 36864 Bytes)
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Aktuelles
  • FamFG

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    (Konsolidierte Fassung September 2009, 769807 Bytes)
  • Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls

    Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls laden »

    (vom 4. Juli 2008 (BGBl. I S. 1188) , 50577 Bytes)
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