Justizielle Opferhilfe

Die europäische Opferschutzrichtlinie verfolgt insbesondere das Ziel, den Opfern von Straftaten angemessene Informationen, angemessene Unterstützung und angemessenen Schutz zu gewähren sowie ihre Beteiligung am Strafverfahren zu ermöglichen. Dabei verlangt die Richtlinie, eine respektvolle, einfühlsame, individuelle, professionelle und diskriminierungsfreie Behandlung.

Das Referat Justizielle Opferhilfe wirkt an der Verwirklichung dieses Ziels mit. Zusammen mit anderen Behörden und freien Trägern arbeiten wir daran, die in der Richtlinie festgelegten Informationsrechte der Opfer noch effektiver umzusetzen. Dies betrifft nicht nur die erste Kontaktaufnahme, sondern durchzieht das gesamte Strafverfahren. Im Vordergrund steht dabei nicht zuletzt das Recht von Opfern, zu verstehen, was geschieht und verstanden zu werden. Wir verfolgen im Sinne der Richtlinie einen proaktiven, auf die Menschen zugehenden Opferschutz auf niederschwelliger Basis. Nichtstaatliche Beratungseinrichtungen sind hierfür unverzichtbare Partner.

Sie sind Opfer einer Straftat geworden?

Vor diesem Hintergrund möchten wir Ihnen den Wegweiser des Opferhilfe Berlin e.V. an die Hand geben. Er soll der ersten Orientierung für Opfer von Straftaten dienen und hilfreiche Tipps für die ersten Schritte nach dem Erleben einer Straftat wie einer Anzeige bei der Polizei geben. Den Wegweiser finden Sie hier. Zudem möchten wir auf die Opferfibel des Bundesministeriums der Justiz hinweisen. Sie soll Orientierung in einem möglichen späteren Strafverfahren geben und Opfern helfen, ihre Rechte wahrzunehmen. Zu diesem Zweck erklärt sie, wie ein Strafverfahren von der ersten Vernehmung bei der Polizei über die Hauptverhandlung vor Gericht bis zur Situation nach dem Urteil abläuft und welche Position und welche Rechte eine verletzte Person im Strafverfahren hat. Die Opferfibel finden Sie hier

Sie benötigen Informationen zu den besonderen Schutz- und Hilfeangeboten im Land Berlin?

Psychosoziale Prozessbegleitung

Besonders belastete Opfer haben die Möglichkeit, eine psychosoziale Prozessbegleitung mit dem Ziel emotionaler und psychologischer Unterstützung im Strafverfahren in Anspruch nehmen. Sie umfasst eine qualifizierte Betreuung, Informationsvermittlung und Unterstützung während des gesamten Ermittlungs- und Strafverfahrens. Für Betroffene von Gewalt- und Sexualstraftaten sowie Kinder und Jugendliche, die Opfer werden, kann die Psychosoziale Prozessbegleitung vom Gericht beigeordnet werden und ist dann kostenlos. Weitergehende Informationen finden Sie hier. Ein Verzeichnis der in Berlin anerkannten psychosozialen Prozessbegleiterinnen finden Sie hier.

Täter-Opfer-Ausgleich

Im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs können Opfer von Straftaten eine Vereinbarung zur Wiedergutmachung im persönlichen Gespräch mit der beschuldigten Person schließen. Das Gespräch wird von einer Konfliktberaterin oder einem Konfliktberater moderiert und findet in Berlin bei den Sozialen Diensten der Justiz statt. Weitergehende Informationen finden Sie hier.

Schutz bei häuslicher Gewalt

Im Fall von häuslicher Gewalt kann die Polizei Berlin eine schnelle Gefahrenabwehr zum Schutz des Opfers leisten, indem sie die tatverdächtige Person aus der gemeinsamen Wohnung verweist und ihr gleichzeitig ein maximal 14-tägiges Betretungsverbot dieser Wohnung und bestimmter anderer Orte, an welchen sich das Opfer regelmäßig aufhalten muss, erteilt. Weitere Informationen zum polizeilichen Gewaltschutz in Berlin finden Sie hier. Das Gewaltschutzgesetz gibt Opfern häuslicher Gewalt ferner die Möglichkeit, eine langfristig geltende familiengerichtliche Schutzanordnung zu erwirken. Vor allem können langfristige Kontakt- und Näherungsverbote gegen den Täter oder die Täterin ausgesprochen werden. So kann auch die Unterlassung von Belästigungen und Nachstellungen über Fernkommunikation (sog. Stalking) angeordnet werden. Weitere Informationen zum familiengerichtlichen Gewaltschutz in Berlin finden Sie hier. Weitergehende allgemeine Informationen zu Hilfe und Unterstützung bei häuslicher Gewalt in Berlin finden Sie hier.

Opferhilfeeinrichtungen

Opfer von Straftaten bedürfen besonderer Hilfe und Unterstützung bei der Bewältigung psychischer, physischer und materieller Schäden. Neben dem Opferbeauftragten des Landes Berlin halten Opferhilfeeinrichtungen eine Vielzahl von Hilfsangeboten für eine bestmögliche Unterstützung bereit. Die entsprechenden Angebote in Berlin sind vielfältig und reichen von der kostenlosen und vertraulichen rechtsmedizinischen Dokumentation von Verletzungen in der Gewaltschutzambulanz über ein Zeugenbetreuungszimmer im Gericht bis zur Unterstützungsangeboten für Betroffene von Straftaten. Weitergehende Informationen zu den Hilfsangeboten in Berlin finden Sie hier

Für eine bessere und passgenaue Unterstützung von Betroffenen einer Straftat wurde die proaktiv – Servicestelle ins Leben gerufen. Proaktiv vermittelt Betroffenen auf Wunsch eine geeignete Hilfeeinrichtung. Diese nimmt zeitnah Kontakt zu den Betroffenen auf und informiert, berät und unterstützt sie kostenlos, vertraulich und auf Wunsch auch anonym. Weitere Informationen zur proaktiv – Servicestelle und dem aktuellen Pilotprojekt erfahren Sie hier.