Aktuelle Informationen zu Corona-Maßnahmen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Hand hält SARS-CoV-2 Antigentest

Wintersemester 2022/23

Priorität für Präsenz!

Eckpunkte für den Umgang mit der Covid-19-Pandemie
im Wintersemester 2022/23 an den Berliner Hochschulen

Die Hochschulen und die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung planen für das Wintersemester 2022/23 Studium und Lehre grundsätzlich in Präsenz. Als Bildungseinrichtungen sind die Hochschulen im Grundsatz für alle Menschen offene und zugängliche Einrichtungen. Persönlichen Begegnungen kommt im Bildungsprozess eine besondere Rolle zu. Deshalb haben Präsenzlehre und die Verfügbarkeit von studienrelevanten Infrastrukturen vor Ort besondere Priorität.

Um Studium und Lehre auch unter den Bedingungen der Pandemie soweit wie möglich in Präsenz durchführen zu können, haben die Hochschulen in den zurückliegenden Semestern erprobte und angemessen abgestufte Maßnahmen für einen wirksamen Infektionsschutz umgesetzt. Bei weiterhin anhaltenden pandemischen Bedingungen im Wintersemester 2022/2023 sehen sich die Hochschulen diesen Grundsätzen angesichts der Auswirkungen der Energiekrise auf die soziale Lage der Studierenden einmal mehr in besonderer Weise verpflichtet. Offene Hochschulen in Verbindung mit angemessenem Infektionsschutz haben deshalb auch im Wintersemester 2022/2023 Priorität!

Für das Wintersemester 2022/23 benennen die Hochschulen und die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung für den Betrieb der staatlichen, privaten und konfessionellen Hochschulen folgende gemeinsamen Eckpunkte:

  1. Lehrveranstaltungen und Prüfungen werden vorrangig in Präsenzform durchgeführt – unter Beachtung der Schutz- und Hygieneregeln. Dabei werden die spezifischen Bedarfe von Studierenden, Lehrenden und Beschäftigten, die vulnerablen Gruppen angehören, individuell angemessen berücksichtigt. Je nach Lage vor Ort können die Hochschulen die Anzahl der Teilnehmenden begrenzen. Neben der Präsenzlehre können aus didaktischen Gründen und aufgrund einer entsprechenden Pandemielage ergänzend online angebotene Lehrveranstaltungen erforderlich sein.
  2. FFP2-Masken sind nach wie vor hochwirksam zum Schutz vor einer Infektion für sich selbst wie auch für andere. Es gilt daher eine nachdrückliche Empfehlung für das Tragen von FFP2-Masken in Hochschulgebäuden. Die Hochschulen werden im weiteren Verlauf des Wintersemesters 2022/2023 gegebenenfalls zum Schutz der Hochschulmitglieder eine Maskenpflicht verfügen, sofern rechtliche Vorgaben von Bund oder Land dies ermöglichen.
  3. Die Hochschulen werden im Wintersemester 2022/2023 die in den letzten Semestern erprobten digitalen Lehr-Lern-Szenarien qualitätsgesichert weiterentwickeln und Studierende dabei unterstützen pandemiebedingte Rückstände aufzuholen. Das Land fördert diese Aktivitäten zum Beispiel mit dem Sonderprogramm (Lern-)Rückstände. Im Rahmen dessen erhalten die staatlichen und die konfessionellen Hochschulen bis Ende 2023 zusätzliche Mittel in Höhe von fünf Millionen Euro, um Maßnahmen zur Bewältigung von pandemiebedingten Lernrückständen umzusetzen.
  4. Hochschulbibliotheken bieten Leihbetrieb und Online-Dienste an, Arbeitsplätze und PC-Pools sind geöffnet.
  5. Spezifische Vorgaben zur Masken-, Test- und Impfpflicht für Studierende der Charité – Universitätsmedizin Berlin werden von der Einrichtung nach Maßgabe der besonderen gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Krankenversorgung in Anlehnung an die Regeln für Mitarbeitende der Charité geregelt.
  6. Es gibt innerhalb der jeweiligen Hochschule festgelegte Verantwortlichkeiten für den Umgang mit der COVID-19-Pandemie. Das schließt auch die Beschreibung und für alle Mitglieder der Hochschule öffentlich zugängliche Dokumentation (Internetseite der Hochschule) von Verfahren zur Eindämmung eines möglichen Infektionsgeschehens an den Hochschulen als Bestandteil ihrer Pandemie- bzw. Hygienepläne ein.

Auf diesen Grundsätzen aufbauend planen die Hochschulen ihr konkretes Lehrangebot für das Wintersemester 2022/23 in Präsenz. Damit verbinden die Hochschulen und die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung das Ziel, ein lebendiges Campusleben zu ermöglichen. Hochschulen sind nicht nur ein Ort der Wissensvermittlung. Sie sind insbesondere auch Orte des Austauschs, der Diskussion und des sozialen Miteinanders. Daher appellieren die Senatsverwaltung und die Hochschulleitungen an Studierende, Lehrende und Beschäftigte, weiterhin gemeinsam und verantwortungsbewusst auf den Gesundheitsschutz zu achten. Das umfasst auch freiwillige Maßnahmen wie das Einhalten von Mindestabständen, die Beachtung von 3G-Kriterien und die Nutzung von Testmöglichkeiten.

Die Hochschulen und das Land stimmen sich regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen ab und beraten über ggf. notwendige Anpassungen der Eckpunkte.

Parallel zu den Pandemie-Schutzmaßnahmen bereiten die Berliner Hochschulen in Abstimmung mit den Vorgaben des Bundes und des Senats von Berlin ein Bündel von Maßnahmen zur Einsparung von Energie vor. Diese werden gesondert bekannt gegeben. Auch hierbei verfolgen die Berliner Hochschulen in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung das Ziel: Priorität für Präsenz!

  • Eckpunktepapier Wintersemester 2022/23

    PDF-Dokument (497.5 kB)

Sommersemester 2022

Die Berliner Hochschulen haben an ihre Studierenden, an Beschäftigte und Gäste auf dem Campus appelliert, im laufenden Sommersemester bis auf Weiteres nunmehr freiwillig innerhalb von Gebäuden überall dort, wo sich mehrere Personen in einem Raum aufhalten, sowie auf Verkehrsflächen und Fluren eine FFP2-Maske zu tragen. Ein wirksamer Schutz sei über das Auslaufen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundes am 25. Mai 2022 weiterhin dringend erforderlich, erklärten die in der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP) zusammengeschlossenen Hochschulen in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung.
Noch sei die Gefahr der Corona-Pandemie nicht überwunden; daher sei die mit dem Tragen von Masken verbundene Verhinderung von Infektionen wichtig, damit Veranstaltungen auch in den kommenden Wochen in Präsenz stattfinden können. Ziel müsse es zudem weiterhin sein, dass Bibliotheken sowie PC-Pools und Arbeitsplätze offengehalten werden könnten.

Die Corona-Task-Force der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und der Berliner Hochschulen unter Leitung der Wissenschaftsstaatssekretärin beobachtet und bewertet das Pandemiegeschehen und prüft in regelmäßigen Abständen, ob die gemeinsam vereinbarten Grundsätze aufgrund der aktuellen Situation Änderungen bedürfen.

  • Eckpunktepapier Sommersemester 2022

    PDF-Dokument (388.1 kB)

Update vom 08.12.2021:

Mit den „Eckpunkten für das Wintersemester 2021/2022“ haben die Berliner Hochschulen und die Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung Ende Juli 2021 wichtige Grundsätze für die Durchführung von Studium und Lehre im laufenden Semester getroffen. Darin wird die hohe Bedeutung von Präsenzstudienangeboten an Hochschulen für die Studierenden hervorgehoben. Wie in den Eckpunkten vereinbart, wird das Pandemiegeschehen durch die Taskforce beobachtet und regelhaft geprüft, ob diese Grundsätze aufgrund der aktuellen Situation der Anpassung bedürfen.

Die Taskforce hat zuletzt in ihren Sitzungen am 24.11.2021 und am 06.12.2021 darüber beraten, ob die Eckpunkte für das Wintersemester 2021/2022 angesichts aktueller Entwicklungen der Anpassung bedürfen. Im Ergebnis hat die Taskforce folgende Vereinbarungen getroffen, die die Eckpunkte für das Wintersemester 2021/2022 ergänzen:

  1. Die Hochschulen und die Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung betrachten die allgemeine Pandemie-Entwicklung mit großer Sorge. Vor dem Hintergrund der Empfehlung von wissenschaftlichen Expertinnen und Experten besteht dringender Handlungsbedarf bei der Pandemiebekämpfung, zu der die Hochschulen weiterhin ihren Beitrag leisten werden. Dabei sehen sie sich als Bildungseinrichtungen zugleich in der Pflicht, im Grundsatz für alle Menschen offene und zugängliche Einrichtungen zu sein.
  2. Die Berliner Hochschulen und die Senatskanzlei halten deshalb daran fest, dass Präsenzlehre weiterhin ermöglicht und angeboten wird. Die Rückkehr zum reinen Online-Betrieb an den Hochschulen sollte angesichts der Bedeutung von persönlicher Begegnung im Bildungsprozess erst als eine der letzten Maßnahmen zur Kontaktreduzierung erwogen werden. Die Hochschulen entscheiden auf Grundlage der jeweiligen Lage vor Ort, zu welchen Anteilen Präsenzangebote durchgeführt wer-den.
  3. Die Impfquote unter den Studierenden ist überdurchschnittlich hoch, die Hochschulen setzen umfassende Hygienemaßnahmen um, Studierende und Lehrende beachten die für die Präsenzlehre gegebenen Regeln mit großer Verantwortung und schöpfen die Möglichkeiten der Kombination von Präsenz- und Online-Angeboten sehr gut aus.
  4. Um weiterhin einen hohen Infektionsschutz bei Aufrechterhaltung von Präsenzlehrangeboten herstellen zu können, ergreifen die Hochschulen je nach Gegebenheiten vor Ort mehrere oder alle der folgenden zusätzlichen Maßnahmen:
    • Intensivierung der Überprüfung der 3G-Regelung an den Hochschulen über die Stichproben hinaus
    • Ausweitung der Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken in geschlossenen Räumen
    • Anwendung des Mindestabstands, soweit möglich
    • Ausbau der Test- und Impfangebote
    • Weiterentwicklung und Ausbau der Konzepte zur Lüftung von Lehrräumen
    • Die Hochschulen prüfen, wo weitere Veranstaltung mit großen Gruppengrößen in den kommenden Wochen temporär in online-Formaten durchgeführt werden

Um einen zusätzlichen Beitrag zur Pandemie-Bekämpfung zu leisten, können die Hochschulen unmittelbar vor und nach den akademischen Ferien die Anteile der online- Lehre und des Selbststudiums vorübergehend ausweiten. Die wissenschaftlichen Infrastrukturen, insbesondere die Bibliotheken, PC-Pools und Arbeitsplätze bleiben außerhalb der akademischen Ferien im derzeitigen Umfang erhalten.

Ergänzung zu den Eckpunkten

Zur Pressemitteilung vom 08.12.2021