#Coronavirus #Covid19
Das Internetangebot informiert aktuell und umfassend über alle Maßnahmen, Anlaufstellen und Zuständigkeiten im Zusammenhang mit dem Coronavirus.
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Deutsche im Ausland
Allgemeine Informationen
Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben und keinen Wohnsitz in Deutschland haben, sind bei Europa- und Bundestagswahlen (bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen) wahlberechtigt.
Eintragung in das Wählerverzeichnis in einem Berliner Bezirk
Den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie an das Wahlamt des Berliner Bezirkes senden, in dem Sie früher gewohnt haben.
Der Antrag muss unterschrieben im Original spätestens bis zum 5. Mai 2019 (Sonntag) im Wahlamt vorliegen. Telefonisch oder per Fax können Sie den Antrag nicht stellen. Bitte beachten Sie die Postlaufzeiten!
Die Adressen entnehmen Sie bitte folgendem Link.Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
Kontakt
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin Berlin
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E-Mail landeswahlleitung@wahlen.berlin.de
Diese E-Mailadresse ist für den Empfang signierter E-Mails geeignet.
Weitere Hinweise