Parteien

Bundestagswahl 2021

Parteien und Wahlberechtigte, die sich mit Wahlvorschlägen an der Bundestagswahl am 26. September 2021 beteiligen wollten, mussten Kreiswahlvorschläge spätestens am 69. Tag vor dem Wahltag, also am 19. Juli 2021, 18 Uhr, bei den Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleitern einreichen. Landeslisten mussten mit den vorgeschriebenen Unterlagen innerhalb dieser Frist bei der Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin eingereicht werden.

Ab 25. Juni 2020 konnten Wahlvorschläge für die Bundestagswahl 2021 am 26. September 2021 aufgestellt werden. Parteien, die seit der letzten Bundestagswahl nicht mit mindestens 5 Abgeordneten im Deutschen Bundestag oder einem Landtag vertreten sind, mussten spätestens am 21. Juni 2021, 18 Uhr, ihre Beteiligung beim Bundeswahlleiter angezeigt haben.

Der Bundeswahlleiter hat am 22.06.2021 veröffentlicht, welche Parteien die Beteiligungsanzeige fristgerecht eingereicht haben.

Außerdem mussten die betreffenden Parteien gültige Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten einreichen.

Nach dem Sechsundzwanzigsten Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes mussten die gleichen Parteien gültige Unterstützungsunterschriften in folgender Anzahl (bis spätestens 19. Juli 2021, 18 Uhr) einreichen:

  • Kreiswahlvorschlag: mindestens 50
  • Landesliste: mindestens 500

Wahlvorschläge

Am 30. Juli 2021 hat der Landeswahlausschuss für die Bundestagswahl in Berlin 24 Landeslisten zugelassen.

Nicht zugelassen wurden die Landeslisten
• der Basisdemokratischen Partei Deutschland (dieBasis) und
• der Partei diePinken/BÜNDNIS21 (BÜNDNIS21).

Gegen die Entscheidung haben die Vertrauenspersonen der betroffenen Wahlvorschläge Beschwerde an den Bundeswahlausschuss eingelegt. Am 5. August 2021 lehnte der Bundeswahlausschuss beide Beschwerden ab.

Die zugelassenen Wahlvorschläge für die Bundestagswahl finden Sie hier.

Berliner Wahlen 2021

Alle Parteien, die sich an der Wahl zum 19. Abgeordnetenhaus von Berlin beteiligen wollten, mussten bis spätestens 26. Mai 2021, 18 Uhr ihre Beteiligung bei der Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin von Berlin anzeigen.

Parteien, die sich an der letzten Bundestagswahl oder der letzten Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin nicht beteiligt haben und an den Berliner Wahlen 2021 (auch Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen) teilnehmen wollten, mussten außerdem die Eigenschaft als politische Partei nachweisen und dafür ebenfalls bis spätestens 26. Mai 2021, 18 Uhr die schriftliche Satzung, das schriftliche Parteiprogramm sowie die Niederschrift über die (letzte) satzungsgemäße Bestellung des Landesvorstandes einreichen.

An den Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den Bezirksverordnetenversammlungen im September wollten sich 39 Parteien beteiligen. Die Pressemeldung mit der Übersicht der betreffenden Parteien finden sie hier.

Parteien, die sich an der letzten Bundestagswahl oder der letzten Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin nicht beteiligt haben, mussten ausreichend gültige Unterstützungsunterschriften sammeln und einreichen. Dies trifft auch auf Parteien zu, die sich beteiligt, jedoch kein Mandat errungen haben.

Nach dem Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes mussten Parteien, die weder im Abgeordnetenhaus von Berlin noch im Deutschen Bundestag vertreten sind, gültige Unterstützungsunterschriften in folgender Anzahl (bis spätestens 20. Juli 2021, 18 Uhr) einreichen:

  • Wahlkreisvorschlag: mindestens 11
  • Landesliste: mindestens 550
  • Bezirksliste: mindestens 46
  • Bezirkswahlvorschlag: mindestens 46

Die zugelassenen Wahlvorschläge für die Berliner Wahlen finden Sie hier.