Informationen für den Wahlvorstand

Alle folgenden Informationen, Tätigkeiten im Wahlvorstand betreffend, gelten gleichermaßen für das direktdemokratische Instrument Volksentscheid.

Allgemeine Informationen

Jedes Wahllokal hat einen eigenverantwortlichen Wahlvorstand – jeweils mit bis zu neun Wahlvorstandsmitgliedern, die am Wahltag die Stimmabgabe der Wahlberechtigten und die Stimmenauszählung sicherstellen.

Die Arbeit im Wahlvorstand setzt keine besonderen Kenntnisse voraus. Was Sie wissen müssen, erfahren Sie durch eine Schulung oder durch Schulungsmaterial der Bezirkswahlämter oder des Landeswahlleiters.

Für Ihre Tätigkeit in einem Wahllokal erhalten Sie ein Erfrischungsgeld. Dieses beträgt bis zu 120 € bei Übernahme eines Funktionsamtes als wahlvorstehende bzw. schriftführende Person beziehungsweise bis zu 100 € bei der Briefwahlauszählung. Zusätzlich erhalten Sie bei Schulungsteilnahme eine Aufwandsentschädigung. Vorstehende oder Schriftführende erhalten zudem eine Aufwandsentschädigung für die Abholung und Rücklieferung von Wahlunterlagen von bzw. in das Bezirkswahlamt.

Zusätzlich können Dienstkräften der Berliner Verwaltung, bei dann verminderter Höhe des Erfrischungsgeldes, Freizeitausgleich für die Tätigkeit als ehrenamtlich Helfende in Anspruch nehmen. Die entsprechende Regelung hierzu finden Sie im nachfolgenden Download.

  • Hinweise für die Urnenwahlvorstände zur Vorbereitung und Durchführung der Bundestagswahl 2025

    PDF-Dokument (6.2 MB)

  • Hinweise für die Briefwahlvorstände zur Vorbereitung und Durchführung der Bundestagswahl 2025

    PDF-Dokument (5.2 MB)

  • VV Ausgleich 2023

    PDF-Dokument (192.2 kB)

Onlinebereitschaftserklärung

Zu Beginn des Jahres 2026 wird es möglich sein, sich zur Besetzung der Wahlvorstände für die Berliner Wahlen 2026 zu melden. Der Link zur Onlinemeldung für Wahlhelfende wird dann an dieser Stelle verfügbar sein.

Das Bezirkswahlamt setzt sich dann einige Wochen vor dem Wahltag mit Ihnen in Verbindung und fragt nach, ob sie als Mitglied in einem Wahlvorstand eingesetzt werden möchten.

Weiterführende Informationen

Nachfolgend finden Sie die aktuelle Rechtsgrundlage zum Thema Erfrischungsgeld.

  • Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Landeswahlordnung

    PDF-Dokument (96.1 kB)

Schulungsvideo für den Wahlvorstand im Urnenwahllokal zur Bundestagswahl 2025

Urnenwahllokal

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Schulungsvideo für den Wahlvorstand im Briefwahllokal zur Bundestagswahl 2025

Briefwahllokal

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Kontakt:

Frau Gräbner-Böke

Der Landeswahlleiter für Berlin
Landeswahlamt