Bildungszeit

Terminkalender mit Eintrag für Fortbildung

Was ist Bildungszeit?
Nach dem Berliner Bildungszeitgesetz (BiZeitG) vom 05.07.2021 haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Land Berlin unter Fortzahlung
des Arbeitsentgelts gegenüber ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten
Bildungsveranstaltungen (Bildungszeit). Diesen Rechtsanspruch haben alle Berliner Arbeitnehmer/innen, die mindestens 6 Monate in einem Betrieb beschäftigt sind – und zwar auf 10 Tage bezahlte Bildungszeit innerhalb von zwei Jahren (sogar innnerhalb eines Jahres, wenn sie nicht älter als 25 Jahre sind). Der Arbeitgeber kann die Freistellung für den beantragten Zeitraum nur unter Angabe zwingender betrieblicher Gründe ablehnen. Aus der Inanspruchnahme von Bildungszeit dürfen den Beschäftigten keine Nachteile entstehen. Nutzen Sie den Freiraum, um sich abseits vom Arbeitsstress weiterzubilden!
Formalitäten

Wenn Sie an einer Bildungszeitveranstaltung teilnehmen wollen, sollten Sie die Freistellung rechtzeitig bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Von der Volkshochschule erhalten Sie auf Wunsch eine Bescheinigung über die Anerkennung der Bildungszeitveranstaltung. Wenden Sie sich dafür bitte an Frau Aral, Tel. 90297-4059, nathalie.aral@ba-tk.berlin.de.

Teilnehmer/innen aus anderen Bundesländern Bildung + Urlaub in Berlin?
Sie sind herzlich willkommen! Meist ist es unproblematisch, unsere Bildungszeitveranstaltung auch in Ihrem Bundesland anerkennen zu lassen.