Bildungszeit

Bildungszeit

Bildungszeit dient sowohl der politischen als auch der beruflichen Weiterbildung. Grundsätzlich gelten alle berufsbezogenen Bildungsveranstaltungen der Berliner Volkshochschulen als anerkannte Bildungszeitveranstaltungen. Hierzu zählen alle Kurse im Fachbereich „Arbeit und Beruf“ und alle Kurse im Fremdsprachenbereich, die die berufliche Qualifikation erhalten, verbessern oder erweitern.

Sie können bei Ihrem Arbeitgeber innerhalb von zwei Jahren eine bezahlte Freistellung von zehn Arbeitstagen (bis zum 25. Lebensjahr sogar zehn Tage pro Jahr) beantragen. Diese darf nur aus zwingenden betrieblichen Gründen verweigert werden. Sie erhalten von Ihrer VHS eine Bescheinigung über Ihre Anmeldung zu Ihrem Bildungszeit-Kurs, die Sie spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn bei Ihrem Arbeitgeber einreichen müssen. An den Bildungszeitveranstaltungen kann jeder teilnehmen, auch wenn er/sie nicht berufstätig ist.