Informationen für Prüfungsteilnehmer_innen

Hygiene Icon Abstand halten

Informationen für Prüfungsteilnehmer_innen zur Durchführung der Prüfungen unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen

Aufgrund der aktuellen SARS-CoV-2- Pandemie ist die Prüfungszentrale der Berliner Volkshochschulen verpflichtet, während der Durchführung der Sprachprüfungen besondere Hygieneregeln einzuhalten. Hierfür wurde ein Hygieneplan erstellt. Mit der Teilnahme an einer Sprachprüfung der Prüfungszentrale verpflichten Sie sich zur Einhaltung des Hygieneplans sowie der allgemein geltenden Hygieneregeln.
Wir möchten Sie hiermit über die wichtigsten Regelungen informieren:

Grundlegend:
• Bei nicht abgeklärten Symptomen, die mit SARS-CoV-2 in Verbindung stehen könnten (z.B. Atemwegserkrankungen, Fieber), wird dringend empfohlen, nicht an den Prüfungen teilzunehmen (zur Info: Bei nachgereichtem Nachweis der Krankschreibung erwachsen keine Nachteile.)
• Die Mitarbeiter_innen der Prüfungszentrale sowie die Prüfungsvorsitzenden (nach Abstimmung mit den zuständigen Mitarbeiter_innen der Prüfungszentrale) sind berechtigt, Teilnehmer_innen mit solchen Symptomen von der Teilnahme an der Prüfung auszuschließen.

Allgemeine Regeln:
• Händedesinfektion bei Eintritt in das Gebäude.
• Sicherheitsabstand halten. Mindestens 1,5 m – während der Prüfungen und im gesamten Gebäude, einschließlich der Sanitäranlagen.
• Auf jeglichen Körperkontakt ist zu verzichten.
• Mit den Händen nicht in das Gesicht fassen (v.a. keine Schleimhäute berühren).
• Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen (Ellbogen etc. nutzen).
• Die Husten- und Niesetikette einhalten: Husten und Niesen in die Armbeuge.
• Mund-Nasen-Bedeckung ist im gesamten Gebäude zu tragen. Für die Zeiten der Identitätskontrolle sowie der schriftlichen und mündlichen Prüfungen gelten gesonderte Regelungen (siehe prüfungsspezifische Regelungen).
• Kein Verzehr von Lebensmitteln in den Fluren und anderen Verkehrsbereichen.
• Durchmischung mit anderen Gruppen (z.B. in Pausen) vermeiden.
• Aufenthalt in den Gebäuden auf den notwendigen Zeitraum beschränken. Nicht verweilen. Nach Prüfungsende Gebäude zügig verlassen.

Prüfungsspezfische Regelungen:
• Zur Vermeidung von großen Personenansammlungen werden pro Prüfungstag zwei zeitlich versetzte Durchgänge (Zeitschienen) eingeplant. Bitte beachten Sie die Uhrzeit für den Einlass, der auf Ihrer Einladung steht.
• Um große Ansammlungen zu vermeiden, dient der Raum der schriftlichen Prüfung für diese Prüfungsgruppe zugleich als Pausenraum für die Zeit zwischen schriftlicher und mündlicher Prüfung. Prüfungsteilnehmer_innen dürfen den Raum während der Pause für Toiletten- oder Hofbesuche verlassen.
• Nach der mündlichen Prüfung verlassen die Prüfungsteilnehmer_innen den Prüfungsstandort durch einen ausgeschilderten Ausgang.
• Im gesamten Gebäude der Prüfungen gilt die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Abweichungen hiervon sind vorgesehen:
1. Bei der Identitätskontrolle vor den Kursräumen vor Prüfungsbeginn: Die Prüfungsteilnehmer_innen nehmen in ausreichendem Abstand (mind. 1,5 m) kurz die Mund-Nasen-Bedeckung ab. Hier werden den Prüfer_innen auch Geschichtsschutz-Visiere zur Verfügung gestellt.
2. Während der Prüfungen:
a. Ausgenommen von der Pflicht zur Mund- und Nasenbedeckung sind während der schriftlichen Prüfungen die Prüfungsteilnehmer_innen, sobald sie ihren Platz im Prüfungsraum eingenommen haben und solange sie die Prüfung bearbeiten. (Die Prüfer_innen tragen die Masken während der gesamten schriftlichen Prüfung).
b. Die Maskenpflicht ist für Prüfer_innen und Teilnehmer_innen während der mündlichen Prüfung ausgesetzt, sobald diese mit dem vorgegebenen Abstand ihre Plätze eingenommen haben.

Wir sind darum bemüht, die Prüfungsbedingungen so sicher wie möglich zu gestalten. Zugleich ist es unser großes Anliegen, dass Sie sich trotz der neuen Regelungen voll auf die Prüfungen konzentrieren können.
Wir bedanken uns schon jetzt für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!

  • Informationen für Prüfungsteilnehmer_innen zur Durchführung der Prüfungen unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen

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