Grundstück - Nichtbetroffenheitsbescheinigung beantragen am Standort Stadtentwicklungsamt - Vermessung

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      09:00-12:00 Telefonsprechzeit
  • Donnerstag

      14:00-18:00 Telefonsprechzeit

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Bis auf weiteres bietet das Stadtentwicklungsamt keine persönlichen Sprechstunden an.

Telefonischen Sprechzeiten
Der Fachbereich Vermessung ist telefonisch erreichbar. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ein persönliches Erscheinen im Stadtentwicklungsamt zu vermeiden und uns per Telefon oder E-Mail zu kontaktieren. Auch Außendiensttermine werden weiterhin auf das unbedingt erforderliche Ausmaß reduziert.

Alternative Kommunikationswege
Alle Möglichkeiten Dienstgeschäfte telefonisch oder digital zu erledigen sollen genutzt werden. Bitte senden Sie Antragsunterlagen nach Möglichkeit per Post. Bitte beachten Sie, dass das Amt nicht in Gänze besetzt ist, die Belegschaft des Stadtentwicklungsamtes versucht, trotz der widrigen Umstände die maximal mögliche Produktivität zu gewährleisten.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Grundstück - Nichtbetroffenheitsbescheinigung beantragen

Sie benötigen eine Nichtbetroffenheitsbescheinigung, wenn ein Grundstück, das in Abteilung II des Grundbuchs mit einer Grunddienstbarkeit (zum Beispiel einem Geh-, Fahr-, Leitungsrecht) belastet ist, in zwei oder mehr Grundstücke geteilt wird und danach die Belastung auf nur einen bestimmbaren Teil des Grundstücks beschränkt ist. Über die Teile des Grundstücks, die nicht von der Grunddienstbarkeit betroffen sind, kann das zuständige Vermessungsamt eine Nichtbetroffenheitsbescheinigung erteilen, sofern die Lage eindeutig nachvollziehbar ist.

Für das Grundbuchamt oder einen Notar ist nicht immer erkennbar, welche Grundstücksteile von Grunddienstbarkeiten betroffen beziehungsweise nicht betroffen sind, da diese sich oft auf historische Flurstücke beziehen. Die Vorlage einer Nichtbetroffenheitsbescheinigung erleichtert dem Grundbuchamt die eigenständig zu treffenden Entscheidungen. Auf dieser Grundlage kann das Grundbuchamt über die Löschung der Belastung für den nicht betroffenen Teil des Grundstücks entscheiden.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Im Grundbuch eingetragene Grunddienstbarkeit betrifft nicht alle Teile des Grundstücks
  • Antragsberechtigung
    • Eigentümer/in
    • Erwerber/in
    • anderweitig berechtigte Person (z.B. Notar/in)

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf eine Nichtbetroffenheitsbescheinigung
    Online möglich oder Sie stellen den Antrag formlos schriftlich per Post
    • Für den Online-Antrag: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
  • Angaben zum Grundstück
    Lage, Grundbuchangaben
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Bewilligungsurkunde, mit der die Grunddienstbarkeit vereinbart wurde (in Kopie)

Gebühren

  • 110,00 Euro je Bescheinigung

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

4 Wochen

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Vermessungsamt: Sie können Ihren Antrag bei dem örtlich für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständigen Vermessungsamt stellen
  • oder Notar/in

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