Unschädlichkeitszeugnis bei Grundstückseigentum am Standort Vermessung Charlottenburg-Wilmersdorf

Öffnungszeiten
Keine Informationen verfügbar.
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Nur nach telefonischer Vereinbarung.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Unschädlichkeitszeugnis bei Grundstückseigentum
Das Unschädlichkeitszeugnis ersetzt die Pfandhaftentlassungserklärung der Hypotheken- und Realgläubiger bei der Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück. Im Unschädlichkeitszeugnis wird bescheinigt, dass der Abverkauf, der Austausch oder die unentgeltliche Abtretung einer Teilfläche aus einheitlich belastetem Grundbesitz die in Betracht kommenden Interessenten (Beteiligten) nicht schädigt. Ein Unschädlichkeitszeugnis kann nur erteilt werden, wenn von einer Hypothek, Grund- oder Rentenschuld oder Reallast eine Teilfläche freigestellt werden soll, welche im allgemeinen 15 Prozent der Fläche und 10 Prozent des Werts des belasteten Grundbesitzes nicht übersteigen sollte.
Voraussetzungen
- Es bestehen keine Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
- Zustellfähige Adressen aller Eigentümer und Gläubiger
- Aktueller beglaubigter Grundbuchauszug
- Notarielle Verträge über Verkauf, Austausch oder Abtretung
- Gutachterliche Äußerung über den Wert des Trennstücks (nur soweit vorliegend)
- Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte mit Darstellung der betroffenen Teilfläche
Gebühren
7,45 Euro je gleichzeitig beantragte Mehrausfertigung
Rechtsgrundlagen
- Gesetz betreffend die Erleichterung unentgeltlicher Abtretungen einzelner Gutsteile oder Zubehörstücke zu öffentlichen Zwecken vom 15. Juli 1890
- Gesetz betreffend den erleichterten Abverkauf kleiner Grundstücke vom 3. März 1850
- Gesetz über den erleichterten Austausch einzelner Parzellen von Grundstücken vom 27. Juni 1860
- Vermessungsgebührenordnung (VermGebO)
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Bei der Erteilung eines Unschädlichkeitszeugnisses handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Deshalb müssen nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) die Beteiligten (Eigentümer und die Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen Rechts) gehört werden. Die Anhörung erfolgt schriftlich unter Fristsetzung von 4 Wochen.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Vermessung Charlottenburg-Wilmersdorf
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
1km
S+U Jungfernheide Bhf
- S41
- S42
-
1.3km
S Beusselstr.
- S41
- S42
-
1km
S+U Jungfernheide Bhf
- U-Bahn
-
-
0.6km
U Mierendorffplatz
- U7
-
1km
S+U Jungfernheide Bhf
- U7
-
1.2km
U Richard-Wagner-Platz
- U7
-
1.7km
U Deutsche Oper
- U2
-
1.8km
U Jakob-Kaiser-Platz
- U7
-
1.8km
U Ernst-Reuter-Platz
- U2
-
1.8km
U Bismarckstr.
- U2
- U7
-
1.8km
U Turmstr.
- U9
-
1.9km
U Birkenstr.
- U9
-
0.6km
U Mierendorffplatz
- Bus
-
-
0.1km
Berlin, Goslarer Platz
- M27
-
0.3km
Berlin, Neues Ufer
- M27
-
0.3km
Berlin, Ilsenburger Str.
- M27
-
0.4km
Berlin, Wiebestr./Huttenstr.
- M27
-
0.6km
U Mierendorffplatz
- M27
- N7
-
0.6km
Berlin, Keplerstr.
- M27
- N7
-
0.7km
Berlin, Reuchlinstr.
- M27
-
0.8km
Berlin, Goerdelersteg
- M21
-
0.8km
Berlin, Helmholtzstr.
- 101
- 245
-
1km
Berlin, Turmstr./Beusselstr.
- 106
- 123
- M27
- N26
-
0.1km
Berlin, Goslarer Platz
- Regionalbahn
-
-
1km
S+U Jungfernheide Bhf
- RB10
- RB14
- RE6
- RE2
- RE4
-
1km
S+U Jungfernheide Bhf