2021-01-20 Gemeinsames Rundschreiben - Berichtspflicht EU-Vergabestatistik Jan.-Sep. 2020

  • Das gemeinsame Rundschreiben der für Vergabe zuständigen Senatsverwaltungen
    Nr. 03/2021 wird hier veröffentlicht.
  • Das Rundschreiben weißt letztmalig auf auf die schriftliche Berichtspflicht zur EU-Vergabestatistik (Berichtsraum Januar – September 2020) hin.
  • Die Verordnung zur Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen (Vergabesta-tistikverordnung – VergStatVO) verpflichtet alle Auftraggeber nach § 98 GWB, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bestimmte Daten zu Beschaffungsvorgängen im Oberschwellenbereich zu übermitteln.
  • Ausführlich hatten wir über die Neuerungen zuletzt mit dem Gemeinsamen Rundschreiben SenStadtWohn V M/SenWiEnBe II D Nr. 06/2020 informiert.