2022-12-19 Vergabemindestentgelt auf 13,00 Euro angehoben

Vergabemindestentgelt nach BerlAVG auf 13,00 Euro angehoben.

Sehr geehrte Damen und Herren,

am Sonntag, 18.12.2022 ist das “Erstes Gesetz zur Änderung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes vom 8. Dezember 2022” in Kraft getreten, da es am Samstag, 17.12.2022 im” Gesetz-und Verordnungsblatt auf Seite 718 veröffentlicht wurde.

Mit dem Änderungsgesetz wird der Betrag des
Vergabemindestentgelts gemäß § 9 Absatz 1 Nummer 3 BerlAVG bei der Ausführung öffentlicher Aufträge von 12,50 Euro auf 13,00 Euro brutto heraufgesetzt.

Die für Vergabe zuständigen Senatsverwaltungen hatten bereits im Vorfeld das” Gemeinsame Rundschreiben 05/2022 zum o.g. Thema eingestellt. Die Formulare Wirt-214 und Wirt 214 P, IV 4020 F sowie V 231 F wurden im Hinblick auf das neue Vergabemindestentgelt angepasst. Diese stehen so schnell wie nur möglich auf den gewohnten Seiten zur Verfügung. Im Vergabeservice ist das Wirt-214 P bereits eingepflegt.

Bei Fragen schreiben Sie bitte an Vergabeservice@senweb.berlin.de

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Vergabeservice-Team